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Pressemitteilung vom 12.08.2014

EU-Kommission bescheinigt Sixt verbraucherschutzkonforme Preispolitik

Pullach, 12. August 2014 – Die EU-Kommission hat sechs international tätige Autovermieter wegen verbraucherdiskriminierender Preisgestaltung untersucht.

In einer Pressemitteilung vom 11. August 2014 sowie einem gesonderten Schreiben hat die EU-Kommission der Sixt SE bestätigt, dass ihre Preisgestaltungpolitik bei Fahrzeugmieten in vollem Umfang im Einklang mit den Verbraucherschutzvorschriften der EU steht. Eine Diskriminierung von Kunden finde bei Sixt nicht statt.

Sixt legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass das Unternehmen stets - also auch schon vor der Untersuchung der EU-Kommission - eine nicht-diskriminierende Preisgestaltung betrieben hat.

 

Über Sixt:

Die Sixt SE mit Sitz in Pullach bei München ist ein international führender Anbieter hochwertiger Mobilitätsdienstleistungen für Geschäfts- und Firmenkunden sowie Privatreisende. Sixt ist in mehr als 100 Ländern vertreten und weitet seine Präsenz kontinuierlich aus. Stärken wie der hohe Anteil an Premiummarken in der Fahrzeugflotte, die konsequente Dienstleistungsorientierung und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis ermöglichen dem 1912 gegründeten Unternehmen eine ausgezeichnete Marktpositionierung. Sixt unterhält Kooperationen mit renommierten Adressen der Hotelbranche, bekannten Fluggesellschaften und zahlreichen namhaften Dienstleistern aus dem Touristiksektor. Der Sixt-Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse von 1,66 Mrd. Euro (2013).

 

Weitere Informationen:
Sixt SE
Frank Elsner
Sixt Central Press Office
Tel.: +49 – 5404 – 9192 - 0
E-mail: pressrelations(at)sixt.com

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