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DGAP-Ad-hoc News vom 09.12.2020

Siltronic AG: GlobalWafers kündigt freiwilliges Übernahmeangebot auf Basis einer mit Siltronic abgeschlossenen Zusammenschlussvereinbarung an

Siltronic AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Absichtserklärung
Siltronic AG: GlobalWafers kündigt freiwilliges Übernahmeangebot auf Basis einer mit Siltronic abgeschlossenen Zusammenschlussvereinbarung an

09.12.2020 / 22:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

Siltronic AG
Einsteinstraße 172
81677 München
www.siltronic.com


GlobalWafers kündigt freiwilliges Übernahmeangebot auf Basis einer mit Siltronic abgeschlossenen Zusammenschlussvereinbarung an

München, 9. Dezember 2020 - Die Siltronic AG ("Siltronic") hat heute mit GlobalWafers Co., Ltd. ("GlobalWafers") aus Taiwan eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement - "BCA") abgeschlossen. Auf dieser Grundlage gibt GlobalWafers die Absicht bekannt, ein freiwilliges Übernahmeangebot an die Aktionäre von Siltronic zu einem Angebotspreis von 125 Euro je Aktie in bar abzugeben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Siltronic haben dem Abschluss des BCA zugestimmt und begrüßen den geplanten Zusammenschluss sowie das angekündigte Übernahmeangebot.

Das heute angekündigte Angebot enthält eine Prämie von 48 % auf den volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der letzten 90 Tage vor der öffentlichen Bekanntgabe der Gespräche mit GlobalWafers über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss. Das Übernahmeangebot wird zudem übliche Vollzugsbedingungen vorsehen, unter anderem eine Mindestannahmequote von 65 Prozent sowie die Erteilung von fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben.

Den Rahmen des geplanten Zusammenschlusses bildet das heute unterzeichnete BCA. Siltronic kann auf dieser Basis seine Geschäftsstrategie im Wesentlichen unverändert fortführen. Nach Maßgabe der bisherigen Dividendenpolitik beabsichtigt Siltronic, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von ca. 2 EUR pro Aktie vorzuschlagen, die voraussichtlich noch vor Vollzug der Transaktion ausgeschüttet wird. Weiterhin enthält das BCA umfangreiche Zusagen für die Siltronic-Standorte und die Belegschaft: An der Sozialpartnerschaft mit den Arbeitnehmervertretern wird festgehalten. Standortschließungen oder betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland werden bis Ende 2024 ausgeschlossen.

Im Hinblick auf den geplanten Zusammenschluss hat die Wacker Chemie AG eine verbindliche Vereinbarung (Irrevocable Undertaking) mit GlobalWafers abgeschlossen. Sie wird die von ihr gehaltenen Siltronic-Aktien in Höhe von ca. 30,8 % des Grundkapitals der Siltronic im Rahmen des Übernahmeangebots andienen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Siltronic werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000WAF3001
WKN: WAF300
Deutsche Boerse: WAF
Zulassung: Amtlicher Markt (Prime Standard),
Frankfurter Wertpapierbörse

Kontakt:
Petra Müller
Head of Investor Relations & Communications
Tel.: +49 (0)89 8564 3133
E-Mail: investor.relations@siltronic.com


Wichtiger Hinweis
Diese Ad-hoc-Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siltronic betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", und "werden" oder an ähnlichen Begriffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siltronic-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siltronic liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siltronic (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siltronic übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.


09.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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