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DGAP-Ad-hoc News vom 04.05.2012

First Sensor AG: Außerordentliche Hauptversammlung

First Sensor AG / Schlagwort(e): Rechtssache
04.05.2012 15:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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4. Mai 2012

Außerordentliche Hauptversammlung

Dem Vorstand der First Sensor AG ist heute ein schriftliches Verlangen des Aktionärs Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz zugegangen, mit welchem die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gefordert wird.

Auf der einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll Beschluss gefasst werden, alle drei, von den Aktionären der Gesellschaft gewählten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen und durch drei Vertreter der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, zu ersetzen.

Der Vorstand wird das Verlangen nun prüfen und dann über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung entscheiden.
First Sensor AG
Der Vorstand

 
Über First Sensor

Die First Sensor AG ist ein führender Anbieter von hochqualitativen kunden¬spezifischen Sensorlösungen in den Branchen Life Science, Industrial, Mobility, Security sowie Aerospace. Mit weltweit über 700 Mitarbeitern erwartet First Sensor einen Jahresumsatz 2012 von rund 120 Mio. Euro. First Sensor wurde vor über 20 Jahren in Berlin gegründet und ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert [Prime Standard Ι WKN: 720190 Ι ISIN: DE0007201907 Ι SIS]. Weitere Informationen zu First Sensor im Internet unter www.first-sensor.com.


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