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DGAP-CMS News vom 04.03.2019

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 12. Zwischenmeldung

04.03.2019 / 11:23
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 12. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 25. Februar 2019 bis einschließlich 3. März 2019 wurden insgesamt Stück 158.346 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:


Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Gewichteter Durchschnittskurs              Stück
25.02.2019   30.816                       96,5159
26.02.2019   31.788                       97,9771
27.02.2019   31.741                       96,8284
28.02.2019   32.112                       96,0043
01.03.2019   31.889                       97,3737



Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 3. März 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 4.741.725 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 4. März 2019

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand




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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    Siemens Aktiengesellschaft
                     Werner-von-Siemens-Str. 1
                     80333 München
                     Deutschland
     Internet:       www.siemens.com



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