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DGAP-CMS News vom 14.01.2019

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 5. Zwischenmeldung

14.01.2019 / 11:17
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 5. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 13. Januar 2019 wurden insgesamt Stück 474.476 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:


Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Gewichteter Durchschnittskurs              Stück
07.01.2019 98.000 97,69380 08.01.2019 92.730 98,94387 09.01.2019 96.132 98,72379 10.01.2019 89.844 98,14751 11.01.2019 97.770 98,14735


Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 13. Januar 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 2.097.307 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 14. Januar 2019

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand




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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    Siemens Aktiengesellschaft
                     Werner-von-Siemens-Str. 1
                     80333 München
                     Deutschland
     Internet:       www.siemens.com



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