Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs.
3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 78.
Zwischenmeldung 05.02.2018 / 12:35 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 78. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 29. Januar 2018 bis einschließlich 4. Februar 2018 wurden insgesamt Stück 369.914 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Gewichteter Durchschnittskurs Stück 01.2.2018 53.886 117,52792 02.2.2018 316.028 115,40003 Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 4. Februar 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 13.757.741 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 5. Februar 2018 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 05.02.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft Werner-von-Siemens-Str. 1 80333 München Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |