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SGL CARBON SE

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Pressemitteilung vom 26.03.2013

Mitteilung an die Inhaber der SGL Carbon SE Wandelanleihe ISIN DE000A0N30U8 zum Ende der Ausübungsfrist
  • Ausübung des Wandlungsrechts vor der diesjährigen Hauptversammlung bis einschließlich 16. April 2013 möglich
  • Zusätzlicher Hinweis: Lediglich ein verbleibender Ausübungstag nach der Hauptversammlung 2013, nämlich am 2. Mai 2013 (dann mit gemäß Dividendenbeschluss der Hauptversammlung ggf. angepasstem Wandlungsverhältnis)

Wiesbaden, 26. März 2013. Die SGL Group möchte die Inhaber ihrer EUR 200.000.000 0,75 % Wandelanleihe 2007/2013, ISIN DE000A0N30U8 angesichts des zeitnahen Auslaufens des Wandlungsrechts vorsorglich auf die Fristen für mögliche Wandlungen hinweisen.

Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE findet am 30. April 2013 statt. Die Frist für die letztmögliche Anmeldung zur Hauptversammlung endet am 23. April. Damit ist der letzte mögliche Ausübungstag für das Wandlungsrecht vor der Hauptversammlung der 16. April 2013 (gemäß den Anleihebedingungen §7.4a). Für Wandlungen bis einschließlich dem 16. April erhält der Investor Aktien (ISIN DE000A1RFKR2), die ab dem Geschäftsjahr 2013 Dividenden berechtigt sind.

Bitte beachten Sie: Nach der Hauptversammlung ist der einzige Tag, an dem das Wandlungsrecht ausgeübt werden kann, der 2. Mai 2013 (gem. §7.2 der Anleihebedingungen).

Sollte die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 20 €-Cent je stimmberechtigte Aktie beschließen, werden die Wandlungserklärungen vom 2. Mai 2013 unter den gem. § 11 Anleihebedingungen vorgesehen Anpassungen in Bezug auf das Wandlungsverhältnis abgewickelt, sofern die Wandlungserklärungen nach den Anleihebedingungen rechtzeitig und ordnungsgemäß eingegangen sind.

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