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DGAP-Ad-hoc News vom 30.08.2006

Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

SENATOR Entertainment AG / Rechtssache/Hauptversammlung
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen eine Klage des Aktionärs Herrn Karl-Walter Freitag sowie der von Herrn Freitag vertretenen Gesellschaften, der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücksverwaltungs-GmbH und der Ost-West Beteiligungs- Grundstücks-AG, wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli d.J. zugestellt.

Die Klage richtet sich gegen:

• den unter Tagesordnungspunkt 12 gefaßten Beschluss über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung;

• den unter Tagesordnungspunkt 13 gefaßten Beschluss über die Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalia, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Satzungsänderung;

• den unter Tagesordnungspunkt 17 gefaßten Beschluss über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. November 2004 über die Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Tagesordnungspunkt 8).
Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht unter dem Aktenzeichen 90 O 75/06 geführt.

Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.
Herr Freitag ist in der Vergangenheit bereits wiederholt gerichtlich gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vorgegangen.

Berlin, den 30. August 2006





DGAP 30.08.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SENATOR Entertainment AG
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              10789 Berlin Deutschland
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Fax:          +49 (0)30 88-091-665
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