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DGAP-Ad-hoc News vom 11.09.2014

SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges
11.09.2014 19:24

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Berlin, 11. September 2014 - Die Sapinda Entertainment Investment B.V. ("Sapinda") hat den Vorstand der Senator Entertainment AG am heutigen Tage darüber informiert, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots stattgegeben hat. Somit sind Sapinda und Sapinda kontrollierende Gesellschaften im Falle der Erlangung der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle über Senator im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, den Aktionären der Senator Entertainment AG ein Übernahmeangebot nach § 35 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu unterbreiten ("Sanierungsbefreiung"). Einzelheiten zur Sanierungsbefreiung werden nach Angaben von Sapinda demnächst veröffentlicht.

Die Verpflichtungen von Sapinda hinsichtlich der Restrukturierung der Senator Entertainment AG stehen unter mehreren Bedingungen (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2014). Mit der Erteilung der Sanierungsbefreiung ist nun neben der bereits erfolgten Zustimmung des Management Board der Sapinda Holding B.V. (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 3. September 2014) auch die zweite wesentliche Bedingung eingetreten.

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