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DGAP-Ad-hoc News vom 06.04.2011

SENATOR Entertainment AG: Senator Entertainment AG: Kapitalmaßnahme beschlossen - vorläufiges Jahresergebnis 2010

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Vorläufiges Ergebnis
06.04.2011 13:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IN KANADA, IN AUSTRALIEN, IN JAPAN UND SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN DAS ANGEBOT UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT
Senator Entertainment AG: Kapitalmaßnahme beschlossen - vorläufiges Jahresergebnis 2010

Senator Entertainment AG begibt Optionsschuldverschreibung bis zu EUR 9.981.000,00

Bezugsfrist vom 11. April 2011 - 26. April 2011

Berlin, 6. April 2011 - Der Vorstand der Senator Entertainment AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Optionsschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu EUR 9.981.000,00 beschlossen. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht durch die begleitende Bank gewährt. Basierend auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juli 2008 soll eine Optionsschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 9.981.000,00, eingeteilt in bis zu 99.810 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,00 mit jeweils 100 abtrennbaren Optionsrechten zum Erwerb von je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktie der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 und mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2016 (einschließlich) ausgegeben werden. Die Optionsschuldverschreibungen werden den Aktionären der Senator Entertainment AG während der Bezugsfrist vom 11. April 2011 bis einschließlich zum 26. April 2011 zum Bezug angeboten. Die Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 200:1 zum festgelegten Bezugspreis von EUR 100,00 je Teilschuldverschreibung (insgesamt also bis EUR 9.981.000,00) zum Bezug angeboten. Nicht bezogene Optionsschuldverschreibungen sollen qualifizierten Investoren zum Preis von je EUR 100,00 zum Erwerb angeboten werden. Für Spitzenbeträge ist das Bezugsrecht ausgeschlossen. Die Optionsschuldverschreibungen werden zum Bezugspreis von EUR 100,00 am 28. April 2016 an die Anleihegläubiger zurückgezahlt. Die Teilschuldverschreibungen werden mit jährlich 8% verzinst. Der Zinslauf jeder Teilschuldverschreibung endet an dem Tage, an dem sie zur Rückzahlung fällig wird. Die Zinszahlung erfolgt quartalsweise. Die Kapitalmaßnahme wird von der quirin bank AG, Berlin, begleitet. Das Bankinstitut wird nach Ablauf der Bezugsfrist Optionsschuldverschreibungen jeweils nur in dem Umfang übernehmen, in dem ihr (i) von Aktionären innerhalb der Bezugsfrist Bezugsanmeldungen zugehen, sowie (ii) von qualifizierten Investoren aus dem In- und Ausland (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Canada, Australien und Japan) im Rahmen einer Privatplatzierung erteilte Angebote zum Erwerb vorliegen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Übernahme der Teilschuldverschreibungen besteht nicht. Die Anleihe ist zugunsten der Anleihegläubiger mit der Filmrechtebibliothek des Senator Konzerns besichert. Ein börslicher Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, jedoch wird die quirin bank AG auf Anfrage zwischen interessierten Aktionären den Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln.

Der Mittelzufluss aus dieser Kapitalmaßnahme dient zur Anschaffung neuen Filmvermögens, der weiteren Liquiditätssicherung des operativen Geschäftes der Senator Gruppe und der teilweisen Refinanzierung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
 
Die Senator Entertainment AG gibt außerdem die vorläufigen und noch ungeprüften Jahresergebnisse 2010 des Konzerns auf Basis IFRS bekannt. Der konsolidierte Konzernumsatz lag mit 23,1 Mio. Euro leicht unter dem, um Entkonsolidierungen bereinigten Vorjahresumsatz. Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich von -4,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 1,5 Mio. Euro, die EBIT-Marge von -12,7 Prozent auf 6,4 Prozent. Der Jahresfehlbetrag belief sich auf 0,5 Mio. Euro, nach -6,4 Mio. Euro in 2009. Entsprechend verbesserte sich das Ergebnis pro Aktie von -0,32 Cent auf 0,02 Cent. Die liquiden Mittel per 31.12.2010 lagen mit 1,2 Mio. Euro in etwa auf dem um Entkonsolidierungen bereinigten Vorjahresniveau.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Optionsschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Optionsschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Optionsschuldverschreibungen in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Optionsschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Optionsschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Optionsschuldverschreibungen und den Aktien der Senator Entertainment AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von US Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an US Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Optionsschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die 'Order') haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ('high net worth companies, unincorporated associations etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen' genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden.

Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen kann die quirin bank AG und jedes ihrer verbundenen Unternehmen, die als Anleger für eigene Rechnung handeln, Optionsschuldverschreibungen aufnehmen und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und alle Wertpapiere der Senator Entertainment AG oder damit verbundene Anlagen für eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen und diese Wertpapiere oder anderen Anlagen außerhalb des Angebots der Optionsschuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die quirin bank AG beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte außer im Rahmen einer entsprechenden rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung offenzulegen.

Sofern ein Angebot erfolgt, darf es in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein 'relevanter Mitgliedstaat'), ausschließlich an Personen gerichtet sein, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) und gemäß den maßgeblichen Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates handelt ('Qualifizierte Anleger').

Bei jeder Person, die ursprünglich Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass sie versichert, bestätigt und zugestimmt hat, Qualifizierter Anleger nach vorstehender Definition zu sein.

Falls Wertpapiere einem Anleger als Finanzintermediär gemäß Artikel 3 Abs. 2 Prospektrichtlinie angeboten werden, wird auch bei diesem Anleger angenommen, dass er versichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichwertigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Emittentin, die die quirin bank AG oder andere Führungskräfte gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären, sofern für ein Angebot oder einen Weiterverkauf dieser Art nicht die vorherige Zustimmung der quirin bank AG eingeholt wurde.
Die quirin bank AG handelt im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen ausschließlich im Namen der Emittentin und keiner sonstigen Person und ist gegenüber Dritten nicht für eine Beratung bezüglich der Wertpapiere verantwortlich.


Kontakt
Investor Relations
Melanie Greß 
Tel: +49 30 880 91 - 662
Fax: +49 30 880 91 - 774
E-Mail: m.gress@senator.de


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Sprache:      Deutsch
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