Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Scout24 SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 02.09.2024 / 15:11 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zeitraum vom 26. August 2024 bis einschließlich 30. August 2024 hat die Scout24 SE insgesamt 4.587 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 26. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
Handelsplattform (MIC Code)
26.08.2024
147
68.2969
XETA
27.08.2024
146
68.0541
XETA
28.08.2024
147
68.2320
XETA
29.08.2024
50
68.6000
CEUX
29.08.2024
97
68.2180
XETA
30.08.2024
84
68.8750
AQEU
30.08.2024
447
68.9399
CEUX
30.08.2024
188
68.8947
TQEX
30.08.2024
3,281
69.1337
XETA
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 29. Januar 2024 bis einschließlich 30. August 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 729.896 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016.1052 sind auf der Internetseite der Scout24 SE unter
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