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DGAP-Ad-hoc News vom 16.11.2010

SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND S.A. beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

SAF-HOLLAND S.A. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
16.11.2010 16:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Das Board of Directors der SAF-HOLLAND S.A., Luxemburg, hat heute auf seiner ordentlichen Sitzung beschlossen, für den 14. Dezember 2010 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Zu diesem Anlass wird das Board of Directors den Aktionären der Gesellschaft vorschlagen, das genehmigte Kapital der SAF-HOLLAND S.A. von derzeit EUR 112.000,- auf EUR 224.000,- bestehend aus 22.400.000 Aktien mit einem Nennwert von EUR 0,01 pro Stück zu erhöhen (davon wurden bereits EUR 18.649,- beziehungsweise 1.864.900 Aktien am 4. September 2008 verwendet). Das Board of Directors hat diese Entscheidung getroffen, um das Unternehmen flexibel aufzustellen und Voraussetzungen zu schaffen, dass das Unternehmen bei günstigen Marktbedingungen schnell reagieren und eine Kapitalerhöhung durchführen kann. Das Board of Directors wird der Hauptversammlung auch vorschlagen, dem Board of Directors zu genehmigen, Bezugsrechte bei der Ausgabe neuer Aktien teilweise oder ganz unbeachtet zu lassen. Damit wird die Attraktivität der Aktie für neue und bestehende Investoren erhöht und die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt. Die SAF-HOLLAND S.A. verfügt derzeit über 20.702.275 ausgegebene Stammaktien und ein Aktienkapital von 207.022,75 Euro. Einladungen zur außerordentlichen Hauptversammlung werden im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen den Aktionären bekannt gemacht.
Board of Directors

16. November 2010, Luxembourg



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Hauptstraße 26
63856 Bessenbach

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