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DGAP-Ad-hoc News vom 01.06.2017

ROY CERAMICS SE BESCHLIESST AUSGABE VON 4.999.000 NEUEN AKTIEN ZU EUR 1,00 PRO AKTIE IM RAHMEN EINER BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG

ROY Ceramics SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

01.06.2017 / 21:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST.

Ad hoc-Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR


ROY CERAMICS SE BESCHLIESST AUSGABE VON 4.999.000 NEUEN AKTIEN ZU EUR 1,00 PRO AKTIE IM RAHMEN EINER BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG

München/Hungen, 1. Juni 2017 - Der Verwaltungsrat der ROY Ceramics SE (die "Gesellschaft", ISIN DE000RYSE888; XETRA, Frankfurter Wertpapierbörse: Regulierter Markt (Prime Standard); Wiener Börse: Ungeregelter Markt (Dritter Markt)) hat heute beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.110.000,00 um EUR 4.999.000,00 auf EUR 18.109.000,00 gegen Bareinlage durch die Ausgabe von 4.999.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") zu erhöhen. Die Transaktion erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) prospektfrei. Die Neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Den bestehenden Altaktionären wird ein Bezugsrecht auf die Neuen Aktien gewährt.

Die Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, ("Baader Bank") die als Zeichnungsstelle für die Neuen Aktien tätig wird, hat sich verpflichtet, den Altaktionären die Neuen Aktien zum Verkauf in einem Bezugsverhältnis von 5:2 anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das heißt, fünf bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,00 pro Neuer Aktie. Die Aktionäre können die Neuen Aktien innerhalb der voraussichtlich am 8. Juni 2017 um 0:00 Uhr MEZ beginnenden und am 22. Juni 2017 um 24:00 Uhr MEZ endenden Bezugsfrist im Rahmen des Bezugsangebots beziehen. Ein Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien (ISIN: DE000RYSE1B0/ WKN: RYSE1B) wird nicht eingerichtet.

Um das Bezugsverhältnis zu glätten, hat der Großaktionär Hi Scene Industrial Limited auf sein Bezugsrecht aus 612.500 bestehenden Aktien verzichtet und sich gegenüber der Gesellschaft und der Baader Bank - vorbehaltlich bestimmter Bedingungen - verpflichtet, alle Neuen Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder anderen Investoren im Rahmen des Bezugsangebots gezeichnet werden, zum Bezugspreis zu erwerben (Backstop-Verpflichtung).

Die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 7. Juni 2017 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der ROY Ceramics SE (http://www.roykeramik.de) veröffentlicht werden wird.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Erlös der Kapitalerhöhung hauptsächlich für die Finanzierung der Errichtung neuer Produktionsanalgen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu verwenden.

Wichtige Hinweise

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der ROY Ceramics SE dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der ROY Ceramics SE wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die ROY Ceramics SE betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der ROY Ceramics SE zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die ROY Ceramics SE übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

Ende der Insiderinformation

 

Kontakt:
Matthias Herrmann
Geschäftsführender Direktor
ROY Ceramics SE
Bockenheimer Landstr. 17/19
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 710455155
Fax +49 (0)69 710455450
info@roykeramik.de
http://www.roykeramik.de

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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