ROY Ceramics SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ROY Ceramics SE 11.06.2015 11:13 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Tak Chung Pang, China, hat uns gemäß §21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE, München, zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der ROY Ceramics SE zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 29. April 2015 3,81% der Stimmrechte (das entspricht 500.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 3,81 % (das entspricht 500.000 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und wurden von den folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - Golik Holdings Limited, Hamilton, Bermuda. 11.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ROY Ceramics SE Bockenheimer Landstr. 17/19 60325 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.royceramics.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |