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DGAP-News News vom 11.04.2007

RHÖN-KLINIKUM AG: Neue Entscheidung im Kartellverfahren

RHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/Sonstiges

Veröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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 OLG Düsseldorf weist Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG gegen das Bundeskartellamt zurück

 RHÖN-KLINIKUM AG wird weitere rechtliche Schritte prüfen lassen
 Wachstumsstrategie des Konzerns bleibt unberührt
Bad Neustadt a. d. Saale, den 11. April 2007 ----- Heute hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt (BKartA) die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser durch die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Am 5. Oktober 2005 hatte das Gericht das BKartA zunächst per Aufklärungsbeschluss zu weiteren Ermittlungen über den sachlich relevanten Markt aufgefordert.

Die Entscheidung des Senats, die Fusionskontrolle auch auf den regulierten Krankenhausmarkt anzuwenden, hat weitreichende Bedeutung für das Gesundheitswesen, denn sie steht in deutlichem Widerspruch zur geltenden Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Diese fördert seit Jahren Verbundkonzepte in der Krankenversorgung, da eine einrichtungsübergreifend auf den Patienten abgestimmte Behandlung nachgewiesene Qualitäts- und Kostenvorteile mit sich bringt.

'Die ausgesprochen enge gesetzliche Auslegung können wir in der vorliegenden Form nicht akzeptieren', so Wolfgang Pföhler, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG; 'weitere rechtliche Schritte werden umgehend geprüft. Sollte in dieser Frage Formalismus Vorrang vor den Werten und Zielen unseres Gesundheitssystems erhalten, droht eine teurere und qualitativ schlechtere Patientenversorgung in Deutschland. Die vom Gesetzgeber aufgrund der Komplexität der modernen Medizin ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur Netzwerkversorgung wird durch die durch das OLG bestätigte jetzige Positionierung des Kartellamtes weitgehend unterlaufen, beziehungsweise unmöglich'.

Das neben dem Kreiskrankenhaus in Bad Neustadt in diesem Verfahren betroffene Kreiskrankenhaus in Mellrichstadt musste mittlerweile aufgrund fehlender finanzieller Mittel vom Landkreis Rhön-Grabfeld geschlossen werden. 'Wenn Kartellrecht dazu führt, dass die Versorgung auf dem Land eingestellt wird, läuft etwas grundlegend falsch in Deutschland. Ich halte das auch politisch für klärungsbedürftig', fügte Wolfgang Pföhler hinzu.
Die Expansionsstrategie des Konzerns bleibt von der heutigen Entscheidung unberührt. Allein seit Ende 2004 hat die RHÖN-KLINIKUM AG 16 Krankenhäuser gekauft, darunter das Schwergewicht Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Keiner dieser Vorgänge ist kartellrechtlich beanstandet worden. Obwohl Marktführer, beträgt der Marktanteil des Unternehmens nicht einmal drei Prozent. Das hohe – auch kartellrechtlich unstrittige – Wachstumspotenzial ist damit offenkundig.


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DGAP 11.04.2007 

 
Sprache:      Deutsch
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