RHÖN-KLINIKUM AG: Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG vom Bundeskartellamt untersagt RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Sonstiges 30.07.2013 12:15 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG vom Bundeskartellamt untersagt Mit Beschluss vom 12. März 2013 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH ('Asklepios'), sich mit bis zu 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG zu beteiligen, neben anderen Nebenbestimmungen unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt, dass die von Asklepios im Raum Goslar betriebene Harzklinik (Dr. Herbert-Nieper-Krankenhaus) sowie das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ Harz) an einen unabhängigen Krankenhausträger veräußert werden. Zu diesem Zweck war Asklepios gemäß dem Beschluss des Bundeskartellamts auch verpflichtet, einen Hold-Separate-Manager sowie einen Sicherungstreuhänder zu bestellen. Das Bundeskartellamt hat die Gesellschaft am 29. Juli 2013 davon unterrichtet, dass Asklepios die aufschiebende Bedingung nicht erfüllen wird. Die zwischenzeitlich erteilten Mandate von Hold-Separate-Manager und Sicherungstreuhänder wurden durch Asklepios beendet. Damit können die aufschiebenden Bedingungen nicht mehr erfüllt werden. Das Bundeskartellamt hat erklärt, dass die begehrte Aufstockung der Beteiligung von Asklepios auf 10,1 % nunmehr entsprechend dem Beschluss vom 12. März 2013 untersagt ist. Die von der RHÖN-KLINIKUM AG vor dem OLG Düsseldorf angefochtene Freigabeverfügung des Bundeskartellamts vom 12. März 2013 ist durch die Untersagung im Rechtssinne erledigt. Die RHÖN-KLINIKUM AG beabsichtigt jedoch, die mit der Beschwerde verfolgte Klärung der Rechtslage im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde weiter zu verfolgen. Damit beabsichtigt die Gesellschaft im Hinblick auf eine etwaige erneute Anmeldung des Erwerbs einer Sperrminorität durch Asklepios feststellen zu lassen, dass der Freigabe eines solchen Erwerbs eine Vielzahl von Gründen entgegenstehen, die das Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung vom 12. März 2013 aus Sicht der Gesellschaft nicht berücksichtigt hat. Ihr Kontakt: RHÖN-KLINIKUM AG Dr. Kai G. Klinger Head of Investor Relations Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65-1318 Telefax: 09771 99-1736 E-Mail: kai.klinger@rhoen-klinikum-ag.com Sascha Schiffler Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Konzern Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65-1327 Telefax: 09771 65-1820 E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com 30.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland Telefon: +49 (0)9771 - 65-0 Fax: +49 (0)9771 - 97 467 E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com ISIN: DE0007042301 WKN: 704230 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |