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RHÖN-KLINIKUM AG

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Pressemitteilung vom 29.03.2005

RHÖN-KLINIKUM AG: Kartellamt untersagt Verkauf
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Kartellamt untersagt den Verkauf des Städtischen Krankenhauses
Eisenhüttenstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG

Bad Neustadt, den 29. März 2005 ----- Mit heutiger Post erhielten die
Anwälte
der RHÖN-KLINIKUM AG den angekündigten Bescheid des Kartellamtes, wonach
der
Verkauf des Städtischen Krankenhauses  Eisenhüttenstadt an die
RHÖN-KLINIKUM
AG untersagt wird.

Da das Kartellamt im Fall Eisenhüttenstadt nach denselben, den gesetzlichen
Entwicklungen im Krankenhausbereich widersprechenden Basisüberlegungen
entschieden hat, werden wir auch in diesem Falle alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen.

Gegen die Untersagung des Verkaufs der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt /
Saale
und Mellrichstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG durch das Kartellamt haben die
Anwälte des Klinikkonzerns aus der Rhön bereits am 21. März 2005 - ohne
Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Frist - Beschwerde eingelegt.

Ende der Mitteilung, (c)DGAP 29.03.2005
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WKN: 704233; ISIN: DE0007042335; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart

291224 Mär 05
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