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DGAP-Ad-hoc News vom 13.06.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: Aktionäre kündigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG vom 12. Juni 2013 an

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
13.06.2013 14:55

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG

Aktionäre kündigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG vom 12. Juni 2013 an
Der Aktionär B. Braun Holding GmbH & Co. KG hat heute gegenüber der Gesellschaft durch seinen Rechtsberater ankündigen lassen, dass die B. Braun Holding GmbH & Co. KG sowie weitere Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter beabsichtigen, gegen die in der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 12. Juni 2013 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage zu erheben. Das umfasst den Beschluss zur Abschaffung des Mehrheitserfordernisses von mehr als 90 % für bestimmte wichtige Beschlüsse.

Die in der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossene Abschaffung des in § 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung für wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals wird erst mit Eintragung in das Handelsregister der RHÖN-KLINIKUM AG wirksam. Aufgrund der Ankündigung der Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung hat der Vorstand die Satzungsänderung noch nicht zum Handelsregister angemeldet, um die Situation näher zu prüfen. Ob und wann eine Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung erfolgen wird, hängt von dieser Prüfung und von den angekündigten Anfechtungsklagen ab.
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