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DGAP-Ad-hoc News vom 11.03.2015

QSC verzichtet auf gesonderten Factoring-Ausweis im Free Cashflow

QSC AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
11.03.2015 14:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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QSC verzichtet auf gesonderten Factoring-Ausweis im Free Cashflow
Köln, 11. März 2015. Bei der Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 am 23. Februar 2015 zeigte QSC eine Kenngröße von -13,9 Millionen Euro für den Free Cashflow (interne Definition). Dieser enthielt eine positive Größe von 11,0 Millionen Euro, die von einer gesonderten Darstellung einer Factoring-Transaktion aus der INFO AG-Übernahme herrührte. Im Zuge der Finalisierung der Jahresabschlussarbeiten wurde entschieden, auf diesen gesonderten Ausweis zu verzichten. Der Free Cashflow beläuft sich danach auf -24,9 Millionen Euro. Diese Veränderung hat weder Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens noch auf die ausgewiesene Nettoverschuldung. Für das laufende Geschäftsjahr plant QSC unverändert einen positiven Free Cashflow, wobei die Umsetzung des umfassenden Programms zur Kostenreduzierung und Fokussierung vor allem in der zweiten Jahreshälfte zu Liquiditätszuflüssen führen wird. Den vollständigen Geschäftsbericht 2014 wird QSC am 31. März 2015 veröffentlichen.
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