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PVA TePla AG

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DGAP-PVR News vom 27.04.2021

PVA TePla AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

PVA TePla AG
27.04.2021 / 10:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 26.04.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 08.04.2021 über Folgendes informiert:

Invesco Ltd. (die 'Mitteilende Partei') gibt hiermit im eigenen Namen und im Namen ihrer Tochtergesellschaften Invesco Holding Company Ltd, Invesco Holding Company (US), Inc, Oppenheimer Acquisition Corporation, Oppenheimer Funds, Inc, Invesco Group Services, Inc. und Invesco Advisors, Inc. eine Mitteilung über ihre Absichten bezüglich der ihr zugerechneten Beteiligungen an der PVA TePla AG (die 'Emittentin') gemäß § 43 WpHG ab. ('Tochtergesellschaften').
Bitte beachten Sie: Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften halten direkt Stimmrechte. Sämtliche Stimmrechte werden der Mitteilenden und/oder ihren Tochtergesellschaften in vollem Umfang gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet bzw. von den Tochtergesellschaften gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Die Meldepflichtige und ihre Tochtergesellschaften verwalten die Fonds, Trusts und Sonderkonten, die die Stimmrechte halten.
  • Die Investition der Meldepflichtigen - der Muttergesellschaft von langfristig orientierten Vermögensverwaltungsgesellschaften und Trusts, die im Auftrag ihrer Kunden Gelder investieren - und der Tochtergesellschaften ist ausschließlich auf die Erzielung von Handelsgewinnen, d.h. Anlagerenditen, ausgerichtet. Die Anlage zielt daher nicht auf die Umsetzung strategischer Entscheidungen im Hinblick auf das Tagesgeschäft der Emittentin ab.
  • Die Meldepflichtige und/oder ihre Tochtergesellschaften können innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte für die von der Meldepflichtigen und/oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Fonds, Trusts und Separate Accounts erwerben, je nachdem, wie sie den Wert der Emittentin und / oder etwaige weitere Kundeninvestitionen bei der Meldepflichtigen einschätzen. Diese Stimmrechte würden dann wieder vollständig der Mitteilenden Partei und ihren Tochtergesellschaften zugerechnet werden.
  • Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, Einfluss auf die Zusammensetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Emittentin zu nehmen.
  • Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital und die Dividendenpolitik, zu erreichen.
  • Im Hinblick auf die Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel wurde der Erwerb der Stimmrechte weder mit Fremd- noch mit Eigenkapital finanziert, das von der Mitteilenden Partei oder den Tochtergesellschaften aufgenommen wurde. Vielmehr wurde der Erwerb der Stimmrechte mit Kundengeldern finanziert, die von der Meldepflichtigen und/oder ihren Tochtergesellschaften in Fonds, Trusts und separaten Konten verwaltet wurden.


27.04.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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