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DGAP-Ad-hoc News vom 15.03.2019

publity AG plant Wiederaufnahme der Dividendenzahlungen mit Ausschüttung von 1,50 Euro je Aktie aus Jahresüberschuss und Bilanzgewinn

publity AG / Schlagwort(e): Dividende
publity AG plant Wiederaufnahme der Dividendenzahlungen mit Ausschüttung von 1,50 Euro je Aktie aus Jahresüberschuss und Bilanzgewinn

15.03.2019 / 14:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

publity AG plant Wiederaufnahme der Dividendenzahlungen mit Ausschüttung von 1,50 Euro je Aktie aus Jahresüberschuss und Bilanzgewinn

- Wahlrecht der Aktionäre für Auszahlung in bar oder in Aktien vorgesehen

- Mehrheitsaktionäre von publity würden Dividende in Form von Aktien vereinnahmen

Frankfurt, den 15. März 2019 - Vorstand und Aufsichtsrat der publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) beabsichtigen, wieder eine Dividende auszuzahlen. Nach dem erfolgreichen Verlauf des Geschäftsjahres 2018 soll der am 16. Mai 2019 stattfindenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 1,50 Euro je Aktie vorgeschlagen werden, die wahlweise in publity-Aktien oder in bar an die Aktionäre ausgezahlt werden soll. Die geplante Auszahlungssumme entspricht ca. 14,8 Mio. Euro. Davon sollen rund 49 Prozent bzw. 7,4 Mio. Euro aus dem 2018 erzielten Jahresüberschuss stammen, der nach vorläufigen Zahlen bei rund 15 Mio. Euro (gemäß HGB-Rechnungslegung) liegt. Die restlichen 7,4 Mio. EUR für die geplante Auszahlungssumme werden aus dem Bilanzgewinn in Höhe von rd. von 17,7 Mio. EUR der vorhergehenden Jahre verwendet. Die dem CEO der publity AG zuzurechnenden Gesellschaften TO-Holding GmbH und TO Holding 2 GmbH als Mehrheitsaktionärinnen von publity - mit einem Anteil an publity von insgesamt mehr als 66 Prozent - haben sich bereits verbindlich dazu bereiterklärt, eine Dividende in Form von publity-Aktien zu wählen, sofern dem Ausschüttungsbeschluss zugestimmt wird.


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