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DGAP-PVR News vom 30.11.2012

ProSiebenSat.1 Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ProSiebenSat.1 Media AG 

30.11.2012 16:45

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



ProSiebenSat.1 Media AG

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Die Telegraaf Media Groep N.V., Amsterdam/Niederlande, hat der ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring/Deutschland, am 28. November 2012 mit Mitteilung gemäß § 25a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Am 27. November 2012 hält die Telegraaf Media Groep N.V. unmittelbar Instrumente, die ihr ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben, deren Stimmrechtsanteil die Schwellen von 5 % und 10 % überschreitet, und der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil der Telegraaf Media Groep N.V. überschreitet die Schwellen von 5 % und 10 %.
Der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil unter Zusammenrechnung des Stimmrechtsanteils, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit aufgrund von unmittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten im Sinne von § 25a WpHG besteht, mit nach §§ 21, 22 WpHG gehaltenen Stimmrechtsanteilen und Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG beträgt 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 109.398.600.
Die Telegraaf Media Groep N.V. hält dabei unmittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente gemäß § 25a WpHG in Höhe von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten).

Die Telegraaf Media Groep N.V. hält weder mittelbar noch unmittelbar Finanzinstrumente gemäß § 25 WpHG.

Der Telegraaf Media Groep N.V. ist gemäß § 21, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpHG ein Stimmrechtsanteil an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) zuzurechnen.
Die Telegraaf Media Groep N.V. hat mit Datum vom 27. November 2012 mit der Telegraaf Media Deutschland GmbH, Berlin/Deutschland, einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag abgeschlossen, der den Verkauf und die Übertragung der vorstehend genannten Aktien an die Telegraaf Media Groep N.V. bei Eintreten darin näher genannter aufschiebender Bedingungen (bedingter Kauf- und Abtretungsvertrag) bestimmt. Für den Fall, dass bestimmte Bedingungen gemäß dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag nicht eintreten, werden die genannten Aktien nicht verkauft und übertragen; im Übrigen enthält der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag keine Regelungen über eine Fälligkeit oder einen Verfall.

2. Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V., Amsterdam/Niederlande, hat der ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring/Deutschland, am 28. November 2012 mit Mitteilung gemäß §     25a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Am 27. November 2012 hält die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. mittelbar über die Telegraaf Media Groep N.V. Instrumente, die ihr ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben, deren Stimmrechtsanteil die Schwellen von 5 % und 10 % überschreitet, und der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil der Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. überschreitet die Schwellen von 5 % und 10 %.

Der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil unter Zusammenrechnung des Stimmrechtsanteils, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit aufgrund von mittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten im Sinne von § 25a WpHG besteht, mit nach §§ 21, 22 WpHG gehaltenen Stimmrechtsanteilen und Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG beträgt 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 109.398.600.
Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. hält hierbei mittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente gemäß § 25a WpHG in Höhe von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten). Die vorgenannten Instrumente werden dabei unmittelbar von ihrer Tochtergesellschaft Telegraaf Media Groep N.V. gehalten.
Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. hält weder mittelbar noch unmittelbar Finanzinstrumente gemäß § 25 WpHG.
Der Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. ist gemäß § 21, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpHG ein Stimmrechtsanteil an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) zuzurechnen.

Die Telegraaf Media Groep N.V. - als Tochtergesellschaft der Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. - hat mit Datum vom 27. November 2012 mit der Telegraaf Media Deutschland GmbH, Berlin/Deutschland, einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag abgeschlossen, der den Verkauf und die Übertragung der vorstehend genannten Aktien an die Telegraaf Media Groep N.V. bei Eintreten darin näher genannter aufschiebender Bedingungen (bedingter Kauf- und Abtretungsvertrag) bestimmt. Für den Fall, dass bestimmte Bedingungen gemäß dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag nicht eintreten, werden die genannten Aktien nicht verkauft und übertragen; im Übrigen enthält der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag keine Regelungen über eine Fälligkeit oder einen Verfall.
ProSiebenSat.1 Media AG
Der Vorstand



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