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DGAP-PVR News vom 24.04.2015

PNE WIND AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

PNE WIND AG 

24.04.2015 14:39

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.








Veröffentlichung zur Mitteilung für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 27a Absatz 2 WpHG

Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, muss dem Emittenten die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser Schwelle mitteilen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob
- die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient,

- er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,

- er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leistungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und

- er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel hat der Meldepflichtige anzugeben, ob es sich um Eigen- oder Fremdmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat.

Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass die Mitteilungspflicht nicht erfüllt wurde, entsprechend § 26 Absatz 1 Satz 1 WpHG in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 3 Nr. 1 WpHG zu veröffentlichen.

Weder Herr Volker Friedrichsen, Deutschland, noch die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland,('Mitteilende') haben uns bis heute bezüglich ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Absatz 1 WpHG vom 8. August 2013, dass ihr Anteil an Stimmrechten der PNE WIND AG am 6. August 2013 die Schwellen von 10 % und 15 % überschritten hat und an diesem Tag 19,81 % (10.741.474 Stimmrechte) der Stimmrechte betrug, eine Mitteilung gemäß § 27a Absatz 1 WpHG gemacht.

Cuxhaven, im April 2015

PNE WIND AG 
Der Vorstand



24.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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              27472 Cuxhaven
              Deutschland
Internet:     http://www.pnewind.com
 
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