Herr Ralf Haller, Schweiz hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 23.11.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.11.2022 über Folgendes informiert:
- Der Erwerb von Stimmrechten an der paragon GmbH & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der mittelbaren Beteiligung an der ElectricBrands AG mit Sitz in Itzehoe gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen. Es werden keine strategischen Ziele im Hinblick auf die paragon GmbH & Co. KGaA verfolgt.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Der Erwerb von Stimmrechten an der paragon GmbH & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der mittelbaren Beteiligung an der ElectricBrands AG mit Sitz in Itzehoe gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der paragon GmbH & Co. KGaA wurden vom Meldepflichtigen weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.