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EQS-Ad-hoc News vom 03.04.2023

PAION erhält Remimazolam-Zulassung der Europäischen Kommission für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen

PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung
PAION erhält Remimazolam-Zulassung der Europäischen Kommission für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen

03.04.2023 / 13:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PAION erhält Remimazolam-Zulassung der Europäischen Kommission für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen

Aachen, 03. April 2023 – Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt bekannt, dass die Europäische Kommission (EC) Remimazolam heute für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen in der EU (einschließlich der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) zugelassen hat.

Daneben prüft aktuell auch die britische Arzneimittelbehörde MHRA (UK Medicines & Healthcare products Regulatory Agency) eine mögliche Zulassung in Großbritannien.

Ende der Insiderinformation


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Die Zulassung für Remimazolam basiert auf Daten aus einem umfassenden klinischen Programm in der Allgemeinanästhesie. Darin konnte u.a. eine geringere Inzidenz hämodynamischer Nebenwirkungen im Vergleich zu Propofol gezeigt werden. Remimazolam wurde bereits in Japan und in Südkorea für die Allgemeinanästhesie zugelassen.

Gregor Siebert, CEO der PAION AG, kommentierte: „Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Kommission Remimazolam zugelassen hat und danken allen medizinischen Fachkräften, Patienten und Partnern, die an der Entwicklung von Remimazolam beteiligt waren. Nachdem wir die Vermarktung von Remimazolam für die Indikation Kurzsedierung in den europäischen Kernmärkten bereits erfolgreich aufgenommen haben und hier die Vertriebsaktivitäten weiter vorantreiben, planen wir für die Allgemeinanästhesie die Markteinführung in der zweiten Hälfte des Jahres 2023. Zusammen mit unseren weiteren Produkten Angiotensin II und Eravacyclin bieten wir damit ein attraktives Portfolio sowohl für Anästhesisten als auch für Intensivmediziner in wichtigen Märkten der Welt.“

 

PAION-Kontakt:

Ralf Penner

Senior Vice President Investor Relations & Corporate Communications

PAION AG

Heussstraße 25

52078 Aachen

Tel. +49 241 4453-152

E-Mail r.penner@paion.com

www.paion.com

 

 

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.


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