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DGAP-Ad-hoc News vom 12.01.2021

PAION GIBT EXKLUSIVE LIZENZVEREINBARUNG MIT LA JOLLA PHARMACEUTICAL FÜR GIAPREZA(TM) (ANGIOTENSIN II) UND XERAVA(TM) (ERAVACYCLIN) IN EUROPA BEKANNT

PAION AG / Schlagwort(e): Vereinbarung
PAION GIBT EXKLUSIVE LIZENZVEREINBARUNG MIT LA JOLLA PHARMACEUTICAL FÜR GIAPREZA(TM) (ANGIOTENSIN II) UND XERAVA(TM) (ERAVACYCLIN) IN EUROPA BEKANNT

12.01.2021 / 13:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PAION GIBT EXKLUSIVE LIZENZVEREINBARUNG MIT LA JOLLA PHARMACEUTICAL FÜR GIAPREZA(TM) (ANGIOTENSIN II) UND XERAVA(TM) (ERAVACYCLIN) IN EUROPA BEKANNT
 

- PAION erhält exklusive Lizenzrechte zur Vermarktung von GIAPREZA(TM) und XERAVA(TM) in ganz Europa

- La Jolla Pharmaceutical Company erhält eine Upfrontzahlung in Höhe von USD 22,5 Mio., bis zu USD 109,5 Mio. an kommerziellen Meilensteinzahlungen sowie zweistellige gestaffelte umsatzabhängige Lizenzgebühren

- PAION wird den Aufbau seiner kommerziellen Organisation in Europa beschleunigen, um die Markteinführung von GIAPREZA(TM), XERAVA(TM) und Byfavo(R) (Remimazolam) in Europa im Jahr 2021 vorzubereiten

 

Aachen, 12. Januar 2021 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) und seine hundertprozentige Tochtergesellschaft PAION Deutschland GmbH (zusammen PAION) geben heute bekannt, dass sie mit La Jolla Pharmaceutical Company und bestimmten hundertprozentigen Tochtergesellschaften (zusammen La Jolla) eine Lizenzvereinbarung für GIAPREZA(TM) (Angiotensin II) und XERAVA(TM) (Eravacyclin) abgeschlossen haben. Die Vereinbarung gewährt PAION eine exklusive Lizenz für die Vermarktung dieser beiden zugelassenen Produkte in dem Europäischen Wirtschaftsraum, Großbritannien und der Schweiz (die Gebiete).

GIAPREZA(TM) ist von der Europäischen Kommission als Vasokonstriktor für die Behandlung der refraktären Hypotonie (niedriger Blutdruck) bei Erwachsenen mit septischem oder anderem distributiven Schock zugelassen, die trotz adäquater Volumenrestitution und Anwendung von Katecholaminen und anderen verfügbaren vasopressorischen Therapien bei einem niedrigen Blutdruck verbleiben. XERAVA(TM) ist von der Europäischen Kommission für die Behandlung von Erwachsenen mit komplizierter Infektionen im Bauchraum zugelassen. Beide Produkte sind in den USA bereits auf dem Markt und zeigen ein starkes Umsatzwachstum und Potenzial.

Gemäß den Bedingungen der Lizenzvereinbarung hat PAION das exklusive Recht, GIAPREZA(TM) und XERAVA(TM) in den Gebieten zu vermarkten, wobei PAION alle zukünftigen Kosten für die Entwicklung, die Marktzulassung und den Vertrieb in den Gebieten trägt.

La Jolla erhält eine Upfrontzahlung in Höhe von USD 22,5 Mio. Darüber hinaus hat La Jolla Anspruch auf weitere Zahlungen in Höhe von bis zu USD 109,5 Mio., die vom Erreichen bestimmter kommerzieller Meilensteine abhängen, von denen der Großteil von der Realisierung signifikanter Umsatzerlöse abhängt. La Jolla hat außerdem Anspruch auf Lizenzgebühren auf PAIONs eigene Nettoerlöse in Europa in Höhe von 15 % für XERAVA(TM) und zwischen 18 % und 24 % für GIAPREZA(TM) sowie auf einen Anteil an den Erlösen aus indirekten Verkäufen.

PAION wird den aktuellen Finanzmittelbestand in Höhe von knapp EUR 22 Mio. (Stand heute) nutzen, um die Upfrontzahlung zu begleichen, und wird die ersten beiden Tranchen der Finanzierungsvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von EUR 12,5 Mio. in Anspruch nehmen. Die dritte Tranche aus dem EIB-Darlehen in Höhe von EUR 7,5 Mio. wird voraussichtlich in Kürze zur Verfügung stehen.

Mit der Aufnahme von zwei weiteren Krankenhausprodukten in das kommerzielle Portfolio hat PAION die endgültige Entscheidung getroffen, eine eigene kommerzielle Struktur in Europa aufzubauen, um GIAPREZA(TM) und XERAVA(TM) zusammen mit Byfavo(R) nach dessen möglicher Marktzulassung in Europa zu vermarkten.

Ein Marktzulassungsantrag für Byfavo(R) in der Kurzsedierung wird derzeit von der European Medicines Agency (EMA; europäische Arzneimittelagentur) geprüft. PAION erwartet, dass der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA (CHMP; Committee for Medicinal Products for Human Use) seine Empfehlung zum Marktzulassungsantrag bis Ende Januar 2021 veröffentlichen wird. Die Europäische Kommission wird die Empfehlung des CHMP überprüfen, und eine endgültige Entscheidung über den Marktzulassungsantrag wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet. PAION plant, alle drei Produkte bis Ende 2021 auf den Markt gebracht zu haben.

PAION wird zusätzliche Mittel benötigen, um sein Produktportfolio in ausgewählten europäischen Märkten zu vertreiben. Die insgesamt benötigten Mittel werden von der Struktur des kommerziellen/vertrieblichen Aufbaus sowie von der Höhe und dem Zeitpunkt der eingehenden Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren von den Remimazolam-Lizenznehmern abhängen. Diese Meilensteinzahlungen und Lizenzeinnahmen könnten den Finanzbedarf teilweise decken. Darüber hinaus prüft PAION ergänzende Finanzierungsmaßnahmen, um den Mittelbedarf in den nächsten Jahren zu decken.

Ende der Insider-Informationen

 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

PAION-Kontakt:
Ralf Penner
Vice President Investor Relations/Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
E-Mail r.penner@paion.com
www.paion.com

 

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Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.


12.01.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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