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DGAP-Ad-hoc News vom 30.10.2013

PAION VERGIBT LIZENZRECHTE FÜR REMIMAZOLAM AN R-PHARM

PAION AG  / Schlagwort(e): Vertrag

30.10.2013 12:42

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PAION VERGIBT LIZENZRECHTE FÜR REMIMAZOLAM AN R-PHARM
  - PAION erhält EUR 1 Mio. Vorauszahlung

- EUR 3 Mio. regulatorische und kommerzielle Meilensteinzahlungen
- Exklusive Lizenz für Russland und die GUS Staaten gewährt
- Umsatzbeteiligung im unteren zweistelligen Prozentbereich
- Begrenzte klinische Entwicklungsarbeit in Russland notwendig
Aachen, 30. Oktober 2013 - Das biopharmazeutische Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, General Standard: PA8) und R-Pharm, Russland, haben eine Vereinbarung für eine Remimazolam-Lizenz abgeschlossen. Danach erhält R-Pharm die exklusiven Lizenzrechte für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Remimazolam in Russland und den GUS Staaten.
 
PAION erhält durch den Abschluss der Lizenzvereinbarung eine Vorauszahlung in Höhe von EUR 1 Mio., mögliche Meilensteinzahlungen von bis zu EUR 3 Mio. und eine Beteiligung im unteren zweistelligen Prozentbereich an den Umsätzen in dem Lizenzgebiet.

R-Pharm ist verantwortlich für die Durchführung der Entwicklungsarbeit und Marktzulassung in dem Lizenzgebiet. R-Pharm beabsichtigt, Remimazolam in allen Indikationen zu vermarkten mit der Leitindikation Anästhesie und plant, eine vergleichende Studie in der Anästhesie so bald wie möglich zu beginnen.
   
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Kontakt
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52062 Aachen
Tel.: +49 241 4453-152
E-Mail: r.penner@paion.com
www.paion.com 

Eugenia Kasyanenko
PR-Manager
R-Pharm
10, Testovskaya st., 123317, Moscow
Russian Federation
Phone: +7 (495) 956 79 37
E-Mail: kasyanenko@rpharm.ru
http://r-pharm.com/en/ 

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