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DGAP-News News vom 04.03.2015

NanoRepro AG: NanoRepro AG gibt den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung bekannt

NanoRepro AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
04.03.2015 16:59

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Pressemitteilung

NanoRepro AG gibt den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung bekannt

Marburg, 04. März 2015 - Der Schnell- und Selbstdiagnostik-Spezialist NanoRepro AG (Frankfurt, Entry Standard: NN6, ISIN: DE0006577109) gibt heute den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung bekannt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 1.142.857,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 1.142.857 neuen Aktien zu einem Bezugspreis von 1,35 Euro je neuer Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts über die Conmit Wertpapierhandelsbank AG, München, zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft können in der Zeit vom 06. März (0:00 Uhr MEZ) bis zum 19. März 2015 (24:00 Uhr MEZ) ihr Bezugsrecht ausüben. Das Bezugsverhältnis ist mit 14:5 festgelegt, d.h. vierzehn alte Aktien berechtigen zum Bezug von fünf neuen Aktien. Maßgeblich für die Ermittlung der Bezugsrechte eines Aktionärs ist der Bestand seiner NanoRepro-Aktien zum Ablauf des letzten Handelstages vor Beginn der Bezugsfrist, also der 05. März 2015. Ein Mehrbezug ist möglich. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien werden interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden.

Das Angebot erfolgt unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals, das durch die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. April 2014 geschaffen wurde. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2014 (einschließlich) ausgegeben, sofern die Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch nicht über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen hat, andernfalls mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2015 (einschließlich). Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch zu machen. Mit Hauptaktionären sind Haltevereinbarungen getroffen worden, die eine Weiterveräußerung der Aktien für sechs Monate einschränken ("Lock-up-Vereinbarungen").
NanoRepro beabsichtigt, 0,5 Mio. Euro des Bruttoemissionserlöses, der bei voller Platzierung der Kapitalerhöhung rund 1,5 Mio. Euro beträgt, zur Finanzierung des operativen Geschäfts der Gesellschaft, einschließlich der Vorfinanzierung von Waren in Bezug auf bestehende Rahmenverträge, einzusetzen. Der darüber hinaus gehende Emissionserlös soll zu 50% für den weiteren Ausbau des nationalen und internationalen Vertriebs, vor allem zur Vermarktung des neuen HIV-Schnelltests sowie zu 50% für Expansion und Weiterentwicklung des Produktportfolios verwendet werden.
Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem Wertpapierprospekt, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am heutigen Tag gebilligt wurde und auf der Internetseite der NanoRepro AG (www.nano.ag) einzusehen ist, entnommen werden. Das Bezugsangebot wird am 5. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
 

Über NanoRepro AG:
Die in Marburg an der Lahn ansässige NanoRepro AG ist als Schnelldiagnostik-Hersteller vorwiegend in der gesundheitlichen Planung und Vorsorge tätig. Das börsennotierte Unternehmen setzt dabei auf einen schnell wachsenden Markt, der durch das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung geprägt ist und in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Das Unternehmen gehört zu den Innovationsführern im Bereich Selbstdiagnostika und hat momentan 15 Schnelltests im Portfolio - unter anderem einen HIV-Test für den medizinischen Fachgebrauch, Schwangerschaftstests, Tests zur Magengesundheit, Darmkrebs-Vorsorge und Fruchtbarkeitsbestimmung beim Mann sowie eine Palette von verschiedenen Allergie-Tests. Zudem hat die NanoRepro AG kürzlich die Marke "alphabiol" akquiriert und ihr Produktportfolio um sechs Komplementärprodukte im Bereich der Nahrungsergänzung erweitert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
MC Services AG
Anne Hennecke
Tel.: +49-211-529252-22 
anne.hennecke@mc-services.eu 

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die NanoRepro AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der NanoRepro AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die NanoRepro AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 4. März 2015 gebilligten Wertpapierprospekts, der am selben Tag auf der Internetseite der NanoRepro AG (www.nano.ag) veröffentlicht wurde und bei der NanoRepro AG (Untergasse 8, 35037 Marburg, Tel.: +49 6421 951449) zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten wird, sowie durch und auf Basis des öffentlichen Angebots, das am 5. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.  

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Wertpapiere der NanoRepro AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der NanoRepro AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.


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