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EQS-Ad-hoc News vom 01.02.2023

Formycon AG erhöht Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital aufgrund hoher Nachfrage

Formycon AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
Formycon AG erhöht Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital aufgrund hoher Nachfrage

01.02.2023 / 23:30 CET/CEST
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Ad-hoc Mitteilung // 01. Februar 2023

Formycon AG erhöht Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital aufgrund hoher Nachfrage

München – Die Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY) („Formycon“ oder „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass sich die Gesellschaft aufgrund hoher Nachfrage dazu entschieden hat, die zuvor angekündigte Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von ca. 5% auf insgesamt ca. 6% des ausstehenden Grundkapitals zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird daher unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals von derzeit EUR 15.128.775,00 auf bis zu EUR 16.038.775,00 durch Ausgabe von bis zu 910.000 neuen Aktien erhöht.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll in erster Linie dazu verwendet werden, die laufende Entwicklung der eigenen Biosimilar-Kandidaten (FYB202, FYB206, FYB208, FYB209) bis zur Zulassung zu forcieren sowie die Biosimilar-Pipeline zu erweitern und die organische Wachstumsstrategie zu unterstützen. Darüber hinaus erwägt Formycon perspektivisch, weitere Assets entlang der Wertschöpfungskette in das Unternehmen zu integrieren, um die Entwicklung hin zu einem hochspezialisierten und global agierenden Unternehmen im Marktsegment Biosimilars zu beschleunigen. Die Kapitalmaßnahme dient zudem der Stärkung der Bilanz inklusive der Rückführung des in Anspruch genommenen Betrags der im Rahmen der ATHOS-Transaktion von ATHOS und Active Ownership Capital gewährten Darlehenslinie.

Die Neuen Aktien werden prospektfrei im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums angeboten, die „Qualifizierte Anleger“ im Sinne des Art. 2 lit. e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind. Zudem können die Neuen Aktien institutionellen Anlegern auch in anderen ausgewählten Jurisdiktionen angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Neuen Aktien ausschließlich „Qualified Institutional Buyers“ wie in Rule 144A des Securities Act von 1933 definiert zum Erwerb angeboten.

Die Bücher wurden heute bereits geöffnet und werden in Kürze schließen. Nach der Privatplatzierung wird Formycon für die Dauer von sechs Monaten einer Lock-up-Verpflichtung mit marktüblichen Ausnahmeregelungen unterliegen.

Wichtiger Hinweis:
Dieses Dokument und die hierin enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinen Prospekt oder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Diese Veröffentlichung darf nicht in den USA, Australien, Kanada oder Japan verbreitet, veröffentlicht oder weitergeben werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den USA ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung nach dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) weder angeboten noch verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot für Aktien der Gesellschaft geben.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, auf die hierin Bezug genommen wird, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Über Formycon:
Formycon AG ist ein konzernunabhängiger Entwickler qualitativ hochwertiger biopharmazeutischer Arzneimittel, insbesondere Biosimilars. Die Formycon AG ist im Freiverkehr („Scale“) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY).

Über Biosimilars:
Biopharmazeutika haben seit den 1980er-Jahren die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Rheuma, Multipler Sklerose und erworbener Blindheit revolutioniert. In den kommenden Jahren laufen viele Patente auf Biopharmazeutika aus – bis 2025 verlieren Medikamente mit einem Umsatz von ca. 100 Milliarden Dollar ihren gesetzlichen Schutz. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, deren Marktexklusivität ausgelaufen ist. Der Zulassungsprozess in den hoch regulierten Märkten wie EU, USA, Japan, Kanada und Australien folgt dabei strikten regulatorischen Anforderungen, die an der Vergleichbarkeit des Biosimilars mit dem Referenzprodukt ausgerichtet sind. Derzeit wird der weltweite Umsatz mit Biosimilars auf über 15 Milliarden Dollar geschätzt. Bis 2030 könnte er nach Analystenschätzungen auf über 60 Milliarden Dollar steigen.

Kontakt:
Sabrina Müller
Senior Manager Corporate Communications and Investor Relations
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Martinsried/Planegg/Germany
Tel.:  +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Sabrina.Mueller@formycon.com // www.formycon.com


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Medienarchiv unter https://eqs-news.com



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