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DGAP-News News vom 18.05.2022

MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2022

DGAP-News: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2022
18.05.2022 / 22:02
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Pressemitteilung

Planegg/München, 18. Mai 2022

MorphoSys AG berichtet über die Ergebnisse der Hauptversammlung 2022

Alle Beschlussvorschläge wurden angenommen

 

Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens allen Tagesordnungspunkten zugestimmt haben, die auf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 18. Mai 2022 zur Abstimmung gestellt wurden. Dies beinhaltet die folgenden Tagesordnungspunkte:

- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

- Beschlussfassung über die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

- Beschlussfassung über die Wahl von Herrn Dr. Andrew Cheng als Aufsichtsratsmitglied

- Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2016-III, des Bedingten Kapitals 2020-I sowie des Genehmigten Kapitals 2019-I; Satzungsänderungen

- Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022-I unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Bedienung von unter einem „Restricted Stock Unit Program“ der Gesellschaft an Führungskräfte und Mitarbeiter von US-Tochtergesellschaften der Gesellschaft auszugebende „Restricted Stock Units“; Satzungsänderung

- Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

- Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021

Auf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2022 der MorphoSys AG waren 40,52% des aktuellen Grundkapitals vertreten. Das Unternehmen machte von der vom deutschen Recht im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die ordentliche Hauptversammlung 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Über einen passwortgeschützten Internetservice konnten die registrierten Aktionäre unter anderem die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben und Fragen einreichen.

Mit Beendigung dieser Hauptversammlung am 18. Mai 2022 endete die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Frau Wendy Johnson. Frau Johnson hatte erklärt, nicht zur Wiederwahl zur Verfügung zu stehen. Sie war im Mai 2015 in den Aufsichtsrat gewählt worden.

„Im Namen meiner Kollegen im Aufsichtsrat danke ich Wendy für ihren engagierten Einsatz und ihre wertvolle Unterstützung über viele Jahre und wünsche ihr für die Zukunft viel Erfolg“, sagte Dr. Marc Cluzel, Vorsitzender des Aufsichtsrats der MorphoSys AG. „Wir begrüßen Dr. Andrew Cheng im Aufsichtsrat und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm. Mit seiner großen Erfahrung wird er für MorphoSys in Zukunft eine wertvolle Unterstützung sein.“

„Ich möchte unseren Aktionären für ihre fortwährende Unterstützung und ihr Vertrauen danken, auch im Namen des gesamten Vorstands und Executive Committees“, sagte Dr. Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender der MorphoSys AG.

Weiterführende Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Abstimmungsergebnisse aller Tagesordnungspunkte können unter www.morphosys.de/hv eingesehen werden.

Über MorphoSys:
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und einen weiteren Standort in Boston, Massachusetts, USA. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.de/hv. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.

Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys
Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die MorphoSys-Unternehmensgruppe. Sie beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge von MorphoSys oder die Ergebnisse der Branche erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage, der Liquidität, der Leistung oder den Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die finanzielle Lage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der MorphoSys tätig ist, mit den zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können diese nicht auf die Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Perioden schließen lassen. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können, gehören die Tatsache, dass die Erwartungen von MorphoSys unzutreffend sein könnten, die inhärenten Unsicherheiten im Zusammenhang mit Entwicklungen im Wettbewerb, klinischen Studien und Produktentwicklungen sowie behördlichen Zulassungsanforderungen, die Abhängigkeit von Kooperationen mit Dritten, die Abschätzung des kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme von MorphoSys und andere Risiken, die in den Risikofaktoren im Jahresbericht von MorphoSys auf Formblatt 20-F und anderen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereichten Unterlagen aufgeführt sind. In Anbetracht dieser Unwägbarkeiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht in unangemessener Weise auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, die in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um sie an geänderte Erwartungen oder an veränderte Ereignisse, Bedingungen oder Umstände anzupassen, auf denen diese Aussagen beruhen oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.

 

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