Die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 20.04.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwelle von 10% der Stimmrechte am 16.04.2021 Folgendes mitgeteilt:
1. Der Erwerb stellt eine Finanzinvestition mit dem Ziel der Vermögensmehrung dar und dient letztlich dem Erzielen von Handelsgewinnen.
2. Abhängig von individuellen Unternehmensparametern der Emittentin beabsichtigt der Meldepflichtige, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Aktien - und damit Stimmrechte - zum Ausbau der Finanzinvestition zu erwerben.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen wird angestrebt, wenn und soweit dies sinnvoll zur Förderung der finanziellen Ziele gemäß Nr. 1 oben erscheint.
4. Wenn und soweit dies sinnvoll zur Förderung der finanziellen Ziele gemäß Nr. 1 oben erscheint wird eine Änderung der Dividendenpolitik angestrebt, was sich gegebenenfalls mittelbar auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung auswirken kann.
Der Erwerb erfolgte aus Eigenmitteln