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DGAP-News News vom 06.11.2020

mic AG: mic AG beschließt erste Barkapitalerhöhung im Rahmen der Pyramid-Übernahme

DGAP-News: mic AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Fusionen & Übernahmen
06.11.2020 / 12:59
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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- Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 3.355.880 neuen Aktien mit Bezugsrecht beschlossen
- Starke Nachfrage von interessierten institutionellen Investoren
- Pyramid Computer GmbH und mic AG sind beide schuldenfrei auf Nettobasis


München, 6. November 2020 - Der Vorstand der mic AG (ISIN: DE000A254W52) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erste Barkapitalerhöhung im Rahmen der Übernahme der Pyramid Computer GmbH (Pyramid) beschlossen. Zuvor war am 3.11.2020 ein Kaufvertrag zur vollständigen Übernahme eines der führenden Self-Service-Terminal-Herstellers, der Pyramid aus Freiburg i. Br., geschlossen worden. Der Kaufpreis von EUR 44 Mio. wird i. H. v. EUR 20 Mio. als Cash-Komponente geleistet, darüber hinaus mit neuen Aktien der mic AG. Der Erwerb ist mit Finanzierungsverbehalt erfolgt.

Die am 4.11.2020 beschlossene Barkapitalerhöhung beläuft sich auf bis zu 3.355.880 Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 je neuer mic-Aktie. Das Bezugsverhältnis beträgt 8:11, für 8 alte Aktien können 11 neue Aktien bezogen werden. Bei vollständiger Platzierung wird der Bruttoemissionserlös somit bei EUR 6.711.760 liegen.

Die Bezugsfrist für die neuen Aktien beginnt am 10.11.2020 und endet am 24.11.2020. Bankseitig begleitet wird die mic AG bei der Kapitalerhöhung durch die mbw fairtrade Wertpapierhandelsbank AG. Außerdem wird die mic AG von dem auf Smallcap-Platzierungen spezialisierten Finanzdienstleister CapSolutions GmbH aus München unterstützt. Ein Überbezug durch die Aktionäre ist nicht vorgesehen. Nicht bezogene Aktien werden interessierten Investoren im Anschluss an das Bezugsangebot im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.

In einer am 4.11.2020 veröffentlichten Research-Studie von SRH AlsterResearch zur mic AG, welche die angenommenen Effekte der Pyramid-Übernahme bereits berücksichtigt, wird ein fairer Wert der mic-Aktie, unter Berücksichtigung der gesamten durch die Transaktion eintretenden Verwässerung, von etwa EUR 4,00 angegeben. Die Studie steht auf der Homepage der mic AG im Bereich Investor Relations zum Download zur Verfügung.

Der Erwerb der Pyramid erfolgt zudem im Rahmen von Sachkapitalerhöhungen mittels Ausgabe von neuen Aktien nach deren Umsetzung Verkäufer und Management etwa 47,2% der mic-Aktien halten werden. Im zweiten Quartal 2021 soll eine weitere Barkapitalerhöhung in Höhe von rd. EUR 10,9 Mio. zur Finanzierung der Transaktion folgen.

Andreas Empl, Vorstand der mic AG, sieht in der anstehenden Barkapitalerhöhung eine gute Gelegenheit zum Einstieg in die als operatives Technologie-Unternehmen neu startende mic AG: "Der Kaufvertrag zum Erwerb der Pyramid Computer GmbH ist für die Verkäufer bereits jetzt hinsichtlich 100% der Anteile verbindlich. Die Pyramid, genau wie die mic AG, ist auf Nettobasis nicht verschuldet. Schon jetzt bestehen zahlreiche Interessensbekundungen von Altaktionären und institutionellen Investoren neue Aktien zu zeichnen. "


Über Pyramid Computer

Pyramid Computer GmbH gilt als Pionier für den digitalen Marktplatz. Das süddeutsche Unternehmen ist ein führender Entwickler und Hersteller von IT-Lösungen für den Einzelhandel sowie den Finanz- und Industriesektor.

Die kundenspezifischen Hardware-Lösungen umfassen interaktive Kiosk-Systeme, Netzwerke & Sicherheit sowie IT-Lösungen. 1985 gegründet, ist Pyramid heute in Segmenten wie z.B. Restaurants der weltweit führende Hersteller von Self-Service-Terminals tätig - mehr als 40.000 Kiosk-Systeme wurden bereits an namhafte globale Unternehmen ausgeliefert.

Kundennähe, Flexibilität, Modularität kombiniert mit Innovation garantieren minimale Markteinführungszeiten und Best-in-Class-Lösungen für den schnell wachsenden Markt der digitalisierten Marktplätze.

Mehr als 130 Mitarbeiter sind am Hauptsitz in Freiburg im Breisgau und am Produktions- und Logistikstandort in der Nähe von Erfurt tätig.

Über mic AG

Die mic AG ist seit Oktober 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und seit März 2017 in das Scale-Segment einbezogen (Börsenkürzel: M3BK, ISIN: DE000A254W52). Unter https://www.mic-ag.eu erhalten interessierte Anleger weitere Informationen zur mic AG.

Weitere Informationen:

www.mic-ag.eu
www.pyramid.de

Kontakt mic AG:
Andreas Empl
Vorstand
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Tel: +49 89 244192 200
Fax: +49 89 244192 230
info@mic-ag.eu

ISIN: DE000A254W52 | WKN: A254W5 | Symbol: M3BK

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Diese Pressemitteilung/Werbung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der mic AG dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist. Potentielle Investoren in Aktien der mic AG werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Gesellschaft wird ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattetes Wertpapier-Informationblatt unter www.mic-ag.eu/investor-relations/ veröffentlichen. Die Gestattung durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten das Wertpapier-Informationsblatt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen.



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