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DGAP-Ad-hoc News vom 29.04.2015

MeVis Medical Solutions AG: Einigkeit über Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MeVis Medical Solutions AG

MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.04.2015 11:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bremen, 29. April 2015 - Die Geschäftsführung der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, und der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG [ISIN: DE000A0LBFE4] haben sich heute darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten und abzuschließen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die Minderheitsaktionäre der MeVis Medical Solutions AG werden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der angestrebte Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für die zweite Jahreshälfte vorgesehen ist.

Die VMS Deutschland Holdings GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA, hatte am 27. Januar 2015 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 17,50 je Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde für 1.337.995 Aktien (entspricht 73,52 % des gesamten Grundkapitals) angenommen. Die Abwicklung des Angebots wurde am 21. April 2015 abgeschlossen, so dass die VMS Deutschland Holdings GmbH zu diesem Datum die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG erworben hat.


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