INVESTOR RELATIONS CENTER

METRO AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 07.08.2019

METRO AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

METRO AG

07.08.2019 / 15:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Am 7. August 2019 hat uns die Meridian Stiftung Folgendes mitgeteilt:

'[...] mit Schreiben vom 31. Juli 2019 haben wir Ihnen gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass unser Stimmrechtsanteil an der METRO AG am 29. Juli 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,63 % (das entspricht 74.305.085 Stimmrechten) betrug. Ergänzend dazu teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

Mit der Erlangung der Stimmrechte verfolgte Ziele:

1. Die Erlangung der weiteren Stimmrechte an der METRO AG beruht auf der Bildung eines Stimmrechtspools zwischen der Beisheim Capital GmbH, der Beisheim Holding GmbH und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Bildung des Stimmrechtspools dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Die Mitteilende beabsichtigt, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der METRO AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Herr Peter Küpfer, Beiratsvorsitzender der Meridian Stiftung, ist derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der METRO AG. Es besteht kein Entsenderecht in den Aufsichtsrat. Die Mitteilende beabsichtigt, auch zukünftig im Aufsichtsrat der METRO AG vertreten zu sein. Eine darüber hinaus gehende Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und mittelbar des Vorstands der METRO AG strebt die Mitteilende nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der METRO AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird nicht angestrebt.

Herkunft der für die Erlangung verwendeten Mittel:

Die Erlangung der weiteren Stimmrechte an der METRO AG erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechte der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, der wiederum aufgrund der Bildung des Stimmrechtspools gemäß § 34 Abs. 2 WpHG die Stimmrechte der Beisheim Holding GmbH und der Beisheim Capital GmbH zugerechnet werden. Die Mitteilende wendet somit weder direkt noch indirekt Fremd- oder Eigenmittel für die Erlangung der Stimmrechte auf.'



07.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .