Herr Eng Kee Tan, Penang, Malaysia, hat uns am 05.12.2024 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwelle von 15 % der Stimmrechte aus Aktien an der Manz AG vom 08.11.2024 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WpHG)
1.1 Der Erwerb der Beteiligung an der Manz AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.
1.2 Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise weitere Stimmrechte an der Manz AG zu erwerben.
1.3 Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt, keinen Einfluss auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Manz AG auszuüben.
1.4 Der Mitteilungspflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Manz AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 1und Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel des Mitteilungspflichtigen.
06.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com