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DGAP-PVR News vom 30.04.2010

Lloyd Fonds Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
30.04.2010 17:36

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Revisions- und Treuhandgesellschaft Brinkmann& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 27.04.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Lloyd
Fonds Aktiengesellschaft, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0006174873, WKN: 617487 am 21.04.2010 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat.

- Die Investition dient weder der Verfolgung von strategischen Zielen in Bezug auf die Lloyd Fonds AG noch wird eine Erzielung von Handelsgewinnen beabsichtigt.

- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel wurden in Hinblick auf die vertraglichen Bestimmungen der Aktienübertragung weder Eigen- noch Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgewendet.


30.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Lloyd Fonds Aktiengesellschaft
              Amelungstr. 8-10
              20354 Hamburg
              Deutschland
Internet:     www.lloydfonds.de
 
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