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EQS-Ad-hoc News vom 19.02.2024

L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

L-KONZEPT Holding AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalerhöhung
L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

19.02.2024 / 12:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

 

Leipzig, 19. Februar 2024:

Die L-KONZEPT Holding AG ("Gesellschaft") hat heute eine Grundlagenvereinbarung mit der Gröner Group AG hinsichtlich des Erwerbs einer mittelbaren 89,9 %-igen Beteiligung an fünf Immobilienprojekten der Gröner Group AG abgeschlossen.

Der Erwerb soll gegen Gewährung neuer Aktien der Gesellschaft erfolgen. Hierzu ist geplant, das Grundkapital der Gesellschaft auf einer für den 28. März 2024 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft von derzeit EUR 2.000.000,00 um EUR 4.000.000,00 auf EUR 6.000.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien soll die CG Commercial Asset GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gröner Group AG, zugelassen werden. Auf die hiernach gezeichneten neuen Aktien sind Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass die CG Commercial Asset GmbH über die Einbringung einer Zwischenholding die Beteiligung an den fünf Immobilienprojekten auf die Gesellschaft überträgt.

Der Ausgabebetrag beträgt EUR 2,50 je Aktie, insgesamt also EUR 10 Mio. Der darüber hinausgehende Wert der Sacheinlage, die auf der Grundlage eines Net Asset Value-Ansatzes mit EUR 50 Mio. bewertet wird, wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Für die Umsetzung der Transaktion sind neben einem Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung nach der Grundlagenvereinbarung zuvor unter anderem weitere konzerninterne Umstrukturierungen zur Bündelung der Immobilienprojekte bei der einzubringenden Zwischenholding notwendig. Nach der Grundlagenvereinbarung bestehen derzeit noch keine wechselseitigen Ansprüche auf Durchführung der Einbringung und der Sachkapitalerhöhung.

 

Der Vorstand



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