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DGAP-Ad-hoc News vom 29.08.2017

LEG Immobilien AG kündigt die Ausgabe einer Wandelanleihe von 400 Mio. Euro an

LEG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe

29.08.2017 / 07:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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LEG Immobilien AG kündigt die Ausgabe einer Wandelanleihe von 400 Mio. Euro an

Düsseldorf, 29. August 2017 - Der Vorstand der LEG Immobilien AG ("LEG") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2025 und einem Gesamtnennbetrag von 400 Mio. Euro zu begeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind in neue beziehungsweise bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien der LEG wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre der LEG sind ausgeschlossen.

Mit dem Nettoemissionserlös beabsichtigt die LEG die langfristige Finanzierung der kürzlich durchgeführten und unterzeichneten Akquisitionen sowie die Verwendung für allgemeine Unternehmenszwecke.

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 8 Jahren und werden zu 100 % ihres Nennbetrages in Höhe von 100.000 Euro je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht vorab gewandelt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, zurückgezahlt. Der Kupon der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 0,125 % und 0,875 % per annum liegen und halbjährlich nachträglich zahlbar sein. Die Wandlungsprämie wird 45 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen festgesetzt. Die Preisfestsetzung wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens ermittelt, die Lieferung gegen Zahlung (Valuta) findet voraussichtlich am oder um den 1. September 2017 statt.

Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen ist die LEG berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) jederzeit (i) am oder nach dem 22. September 2022 zurückzuzahlen, wenn der Kurs der Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums 130 % des dann gültigen Wandlungspreises übersteigt, oder (ii) wenn nur noch höchstens 20 % des ursprünglichen Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.

LEG beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines Monats nach Valuta zu veranlassen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Südafrika und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten.

 

WICHTIGER HINWEIS

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Diese Ad hoc-Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt. Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss.

Die Verteilung dieser Ad hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.

Diese Ad hoc-Mitteilung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Ad hoc-Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU).

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

ÜBER DIE LEG
Die LEG ist mit rund 130.000 Mietwohnungen und zirka 350.000 Bewohnern ein führendes börsennotiertes Wohnungsunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist das Unternehmen mit acht Niederlassungen und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Die LEG erzielte im Geschäftsjahr 2016 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von rund 763 Millionen Euro.

29.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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