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DGAP-Ad-hoc News vom 24.04.2013

Krones AG: Krones platziert eigene Aktien in Höhe von 4,51 % des Grundkapitals

Krones AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
24.04.2013 18:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung
24.04.13

Krones platziert eigene Aktien in Höhe von 4,51 % des Grundkapitals
Neutraubling, 24. April 2013 - Der Vorstand der im MDAX notierten Krones AG (ISIN DE0006335003) hat heute auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2010 beschlossen, die aktuell gehaltenen 1.425.421 eigenen Aktien (entsprechend rund 4,51% des Grundkapitals) zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt über ein 'Accelerated Bookbuilding-Verfahren', in dem die Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten werden.
Die Platzierung beginnt am heutigen 24. April 2013 und wird voraussichtlich morgen, am 25. April 2013, abgeschlossen. Die Krones AG wird den Angebotspreis auf Basis des Bookbuildings voraussichtlich morgen, am 25. April 2013, festsetzen.

Im Rahmen eines Rückkaufprogrammes im Jahr 2009 hatte die Krones AG insgesamt 1.425.421 Aktien bzw. rund 4,51% des Grundkapitals erworben.
Durch die Aktienplatzierung wird sich der Streubesitz der Krones AG auf 47,0% erhöhen.

Der Erlös aus der Transaktion dient der weiteren Stärkung der finanziellen Flexibilität der Krones AG nach den Mittelabflüssen im Zusammenhang mit der Beilegung des Le-Nature's Rechtsstreits, der weiteren Stärkung der Kapitalstruktur sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.
Die Commerzbank AG begleitet die vorgenannten Transaktionen als Sole Global Co-ordinator und gemeinsam mit der UniCredit Bank AG als Joint Bookrunner.


Diese Veröffentlichung darf weder unmittelbar noch mittelbar in die Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder dort veröffentlicht werden.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in irgendeinem anderen Land dar, in dem ein solches Angebot Restriktionen unterliegen würde, oder ist Teil eines solchen Angebots. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder für Rechnung oder zu Gunsten einer US Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis besteht.

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In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten') richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.


Kontakt:
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Leiter Investor Relations 
Tel.: +49 9401 70-1169
E-Mail: olaf.scholz@krones.com


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