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KION GROUP AG

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DGAP-PVR News vom 17.02.2017

KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

KION GROUP AG

17.02.2017 / 10:11
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG

Die KION GROUP AG, Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, Deutschland (ISIN DE000KGX8881, WKN KGX888) hat am 14. Februar 2017 folgende Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:

1. Die Pelham Capital Management LLP, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 30. September 2014 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (entspricht 0 Stimmrechte) beträgt.

2. Die Pelham Capital Ltd, London, Vereinigtes Königreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 30. September 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (entspricht 5.271.519 Stimmrechte) beträgt. Davon waren der Pelham Capital Ltd 5,33 % (5.271.519 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG 3 % der Stimmrechte oder mehr beträgt, werden der Pelham Capital Ltd dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Pelham Long / Short Master Fund Ltd

Wiesbaden, den 17. Februar 2017

KION GROUP AG
Der Vorstand



17.02.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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