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InVision AG

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DGAP-PVR News vom 02.03.2010

InVision Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

InVision Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
02.03.2010 15:35

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Scherzer & Co. AG
Köln, Deutschland


Stimmrechtsmitteilung gemäß §21 Abs. 1 WpHG

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, am 02. März 2010 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der InVision Software AG, Halskestrasse 38, 40880 Ratingen, Deutschland, überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 3,44% hält (dies entspricht 76.938 von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten).



02.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  InVision Software AG
              Halskestraße 38
              40880 Ratingen
              Deutschland
Internet:     www.invision.de
 
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