InVision Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung InVision Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Stimmrechtsmitteilung gemäß §§21 Abs. 1, 22 WpHG 1. Highclere International Investors Limited London, United Kingdom Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der InVision Software AG, Ratingen, Deutschland, am 3. März 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag einen Stimmrechtsanteil von 3,43% beträgt (dies entspricht 76.755 Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stück). Diese Stimmrechte sind uns gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in ihrer Gesamtheit zuzurechnen. Die von The Highclere International Investors Smaller Companies Fund, Westport, USA, und von The Highclere (Jersey) International Investors Smaller Companies Fund, St. Helier - Jersey, Channel Islands, gehaltenen Stimmrechte sind uns zuzurechnen. 2. Highclere International Investors Smaller Companies Fund Westport, CT 06880, USA Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der InVision Software AG, Ratingen, Deutschland, am 3. März 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag einen Stimmrechtsanteil von 3,34% beträgt (dies entspricht 74.635 Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stück). 07.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: InVision Software AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Internet: www.invision.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |