InVision Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung InVision Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Günther Müller, Deutschland, hat uns gemäß §21 Abs. 1a WpHG am 11.10.2007 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der InVision Software AG, Ratingen, Deutschland, ISIN: DE0005859698, WKN: 585969, am 15.06.2007 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und am 15.06.2007 4,00% (das entspricht 89.400 Stimmrechten) betrug. 12.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: InVision Software AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Internet: www.invision.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |