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DGAP-PVR News vom 12.03.2014

InVision AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung - Korrektur

InVision AG 

12.03.2014 14:45

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Günther Müller, Deutschland

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 27.02.2014 gemäß §§21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Herr Günther Müller, Deutschland, hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 12. März 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der InVision AG, Ratingen, Deutschland, am 25. Februar 2014 die Schwellen von 10% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 4,508% (das entspricht 100.744 Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind ihm 4,508% der Stimmrechte (das entspricht 100.744 Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
 
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der InVision AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- ASC telecom AG, Hösbach, Deutschland



12.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  InVision AG
              Halskestraße 38
              40880 Ratingen
              Deutschland
Internet:     www.invision.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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