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DGAP-Ad-hoc News vom 06.12.2013

InVision AG erweitert Aktienrückkaufprogramm: Anhebung des Erwerbspreises auf 30,00 Euro

InVision AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Sonstiges
06.12.2013 11:06

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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InVision AG erweitert Aktienrückkaufprogramm: Anhebung des Erwerbspreises auf 30,00 Euro

Ratingen, 06. Dezember 2013 - Der Vorstand der InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, das am 29. Mai 2013 beschlossene Rückkaufprogramm eigener Aktien zu erweitern. Im Zuge dieser Erweiterung wird der Erwerbspreis von bisher maximal 25,00 Euro mit sofortiger Wirkung auf 30,00 Euro angehoben. Die Höchstgrenze des Erwerbs von maximal 50.000 eigenen Aktien über die Börse (das entspricht 2,24 Prozent des Grundkapitals) sowie alle anderen Parameter des am 29. Mai 2013 beschlossenen Aktienrückkaufs bleiben unverändert bestehen (vgl. hierzu auch die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 29. Mai 2013).
Der Rückkauf basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2010, insgesamt bis zu 10 Prozent eigene Aktien zu erwerben. Die InVision AG hielt zum Start des Rückkaufprogramms am 30. Mai 2013 insgesamt 43.648 eigene Aktien (das entspricht 1,95 Prozent des Grundkapitals) und hat bis zum 5. Dezember 2013 insgesamt 38.895 eigene Aktien (das entspricht 1,74 Prozent des Grundkapitals) im Gesamtwert von 730.569,97 Euro erworben.
Derzeit hält die Gesellschaft insgesamt 82.543 eigene Aktien, das entspricht 3,69 Prozent des Grundkapitals.

Über die Entwicklung des Aktienrückkaufprogramms informiert die InVision AG weiterhin regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.invision.de/investors/share_buyback.

Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Halskestraße 38
40880 Ratingen
Tel.: +49 (0)2102 728-444
E-Mail: ir@invision.de


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