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DGAP-IRE News vom 14.05.2010

Intertainment AG: Intertainment veröffentlicht die Ergebniszahlen für das erste Quartal 2010

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
14.05.2010 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 14. Mai 2010 - Die Intertainment AG, München, weist im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2010 ein positives Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus. Dieses beträgt 1,8 Mio. Euro, nach 1,5 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das positive Ergebnis beruht im Wesentlichen auf Wechselkurseffekten.

Zum 31. März 2010 hat Intertainment Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 41,1 (31.12.2009: 38,5) Mio. Euro bilanziert. Sie stehen unverändert in Zusammenhang mit dem Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment und den daraus resultierenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA. Der Anstieg ist auf die Wechselkursveränderung des US-Dollars zum Euro zurückführen. Gleichzeitig sind die Rückstellungen des Konzerns gestiegen. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen beläuft sich zum 31. März 2010 auf 15,4 (31.12.2009: 15,1) Mio. Euro. Diese beinhalten insbesondere die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, die in direktem Zusammenhang mit den Schadensersatzforderungen stehen. Zudem haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 14,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 15,0 Mio. Euro zum aktuellen Bilanzstichtag erhöht. Diese Position beinhaltet die Darlehen samt Zinsen, die der Großaktionär, die MK Medien Beteiligungs GmbH, der Intertainment Gruppe gewährt hat.
Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen. In der Berichtsperiode konnten keine Umsatzerlöse erzielt werden. Das EBIT des Intertainment Konzerns ist im Wesentlichen durch Bewertungseffekte der Schadensersatzforderungen und von Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen stehen, geprägt. So beinhaltet der sonstige betriebliche Ertrag Kursgewinne aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen von 2,7 (i.V. 2,1) Mio. Euro. Der sonstige betriebliche Aufwand enthält die Zuführung zu geschätzten Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 0,5 (i.V. 0,4) Mio. Euro.
Intertainment verfügte zum 31. März 2010 über Zahlungsmittel in Höhe von 0,3 (31.12.2009: 0,1) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär, die MK Medien Beteiligungs GmbH, im ersten Quartal 2010 Darlehen in Höhe von 0,7 (i.V. 0,4) Mio. Euro. Mit diesen wurden im Wesentlichen die Finanzierung der juristischen Auseinandersetzungen in den USA und des Geschäftsbetriebs sicher gestellt.
Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen waren nach wie vor das Insolvenzverfahren des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures und anderer Parteien anhängig sowie das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank.

Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2010 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und anderer Parteien wurde der Auszahlungsplan ('liquidation plan') des Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts zum 31. März 2010 wirksam. Damit steht einer geordneten Abwicklung und Auszahlung der Insolvenzmasse nichts mehr im Wege. Dies kann sich allerdings über mehrere Jahre erstrecken und ist unter anderem abhängig davon, inwieweit der Insolvenzverwalter bestehende Ansprüche gegen Dritte realisieren kann. Aufgrund entsprechender Auskünfte des Insolvenzverwalters geht Intertainment von einer ersten Zahlung in Höhe von 1 Mio. US-Dollar im Mai 2010 aus.
Im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere haben die Schiedsrichter den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung noch einmal verschoben. So hatten sich einige Zeugenvernehmungen, die der mündlichen Verhandlung vorausgehen, verzögert. Diese wurden partiell im April 2010 fortgesetzt. Auch waren Intertainment-Dokumente vom Sachverständigen noch nicht vollständig analysiert.

Bis zur Fertigstellung dieser Zwischenmitteilung hatten die Schiedsrichter noch keinen neuen Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt. Wegen der weiterhin laufenden Dokumentenauswertung und der noch ausstehenden Zeugenvernehmungen geht das Management von Intertainment gegenwärtig davon aus, dass der Schiedsspruch im ersten Halbjahr 2011 erfolgen wird.
Im ersten Quartal 2010 hat Intertainment weitere Darlehensvereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über insgesamt 0,7 Mio. Euro abgeschlossen. Durch diese Vereinbarungen war Intertainment in diesem Zeitraum auch weiterhin in der Lage, u.a. die kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten in den USA zu finanzieren.
Die in 2009 von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen waren am 30. April 2010 zur Rückzahlung fällig. Mit Wirkung zum Fälligkeitstag wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen um weitere 12 Monate verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert fort. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht 2009.

Bestandsgefährdende Risiken

Die Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2010 wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA - Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich auf die weitergehenden umfangreichen Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2009. Diese gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung



14.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Intertainment AG
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              80333 München
              Deutschland
Internet:     investor@intertainment.de
 
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