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Infineon Technologies AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 05.05.2009

INFINEON beabsichtigt Reduzierung der Verbindlichkeiten durch Erwerb von ausstehenden Wandelschuldverschreibungen und Umtauschanleihen

Infineon Technologies AG / Sonstiges

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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NICHT BESTIMMT FUER DIE VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DER REPUBLIK ITALIEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN. DIES IST KEIN ANGEBOT UND KEINE EINLADUNG ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN. DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EINEN PROSPEKT NOCH EIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER INFINEON TECHNOLOGIES AG DAR.

INFINEON beabsichtigt Reduzierung der Verbindlichkeiten durch Erwerb von ausstehenden Wandelschuldverschreibungen und Umtauschanleihen
Der Vorstand der Infineon Technologies AG (die 'Gesellschaft') hat beschlossen, die Inhaber der jeweils von der Gesellschaft garantierten Wandelschuldverschreibung der INFINEON TECHNOLOGIES HOLDING B.V. und Umtauschanleihe der INFINEON TECHNOLOGIES INVESTMENT B.V. aufzufordern, Angebote zum Verkauf dieser Schuldverschreibungen zu unterbreiten. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Erwerb dieser Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft zielt auf eine Reduzierung der ausstehenden Verbindlichkeiten von Infineon ab.

Die Gesellschaft beabsichtigt, bis zu EUR 150.000.000,00 fuer den Erwerb dieser Schuldverschreibungen aufzuwenden, wobei der maximale Rueckkaufpreis fuer Umtauschanleihen sowie Wandelschuldverschreibungen 75 % des Nominalbetrags betraegt. Die endgueltigen Rueckkaufpreise werden von der Gesellschaft nach Eingang der Angebote im Rahmen eines sog. modifizierten hollaendischen Auktionsverfahrens festgelegt, so dass zu den endgueltigen Rueckkaufpreisen alle Angebote bis zu hoechstens EUR 150.000.000,00 angenommen werden, die von Anleiheglaeubigern zu den festgelegten Rueckkaufpreisen oder einem guenstigeren Preis abgegeben wurden. Die Gesellschaft behaelt sich im Rahmen des Auktionsverfahrens vor, die Rueckkaufpreise und damit die Anzahl der zu erwerbenden Schuldverschreibungen nach freiem Ermessen festzulegen.
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05.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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