Qimonda-Insolvenzverwalter beziffert erstmals Forderung gegen Infineon Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache 14.02.2012 17:02 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Neubiberg, 14. Februar 2012 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG hat beim Landgericht München I im Rahmen des Rechtsstreits über die angebliche wirtschaftliche Neugründung der Qimonda AG einen Zahlungsantrag gestellt. Diesen Antrag hat er zusätzlich zu seiner unbezifferten Feststellungsklage (siehe Presseinformation von Infineon vom 2. Dezember 2010) eingereicht. Seinen angeblichen Anspruch aus wirtschaftlicher Neugründung beziffert der Insolvenzverwalter mit mindestens 1,71 Milliarden Euro zzgl. Zinsen. Außerdem stützt er einen wesentlichen Teil seiner angeblichen Zahlungsansprüche zusätzlich auf die sogenannte Differenzhaftung. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass der Wert des Speichergeschäfts, der im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen im Frühjahr 2006 in die Qimonda AG als Sacheinlage eingebracht wurde, nicht den Ausgabebetrag der hierfür ausgegebenen neuen Aktien von insgesamt 600 Millionen Euro erreicht habe und sogar negativ sei. Der Geschäftsbericht 2011 von Infineon weist darauf hin, dass der Insolvenzverwalter die Ansprüche aus Differenzhaftung schon im August 2011 unbeziffert außergerichtlich geltend gemacht hat (S. 235). Wie schon in der Presseinformation vom 2. Dezember 2010 gemeldet, hält Infineon Ansprüche aus angeblicher wirtschaftlicher Neugründung für nicht gegeben. Die Behauptungen des Insolvenzverwalters zur angeblichen Differenzhaftung stehen im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in Vorbereitung der Kapitalerhöhungen von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angefertigt wurden; und zwar von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag von Infineon und von einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem Sacheinlage- und Nachgründungsprüfer. In ihrem Wertgutachten kommt die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Wert des eingebrachten Speichergeschäfts den Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg. Die gerichtlich bestellte Sacheinlage- und Nachgründungsprüferin hat dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt sei, worauf die Kapitalerhöhungen durch das Registergericht im Handelsregister eingetragen wurden. Infineon hat die Werthaltigkeit der Sacheinlage in Zusammenarbeit mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern nochmals eingehend geprüft, wird sich gegen die geltend gemachten Ansprüche weiterhin energisch zu Wehr setzen und bleibt hinsichtlich des Ausgangs dieses Rechtsstreits zuversichtlich. Über Infineon Die Infineon Technologies AG bietet Halbleiter- und Systemlösungen an, die drei zentrale Herausforderungen der modernen Gesellschaft adressieren: Energieeffizienz, Mobilität sowie Sicherheit. Mit weltweit rund 26.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2011 (Ende September) einen Umsatz von 4 Milliarden Euro. Das Unternehmen ist in Frankfurt unter dem Symbol 'IFX' und in den USA im Freiverkehrsmarkt OTCQX International Premier unter dem Symbol 'IFNNY' notiert. Weitere Informationen unter www.infineon.com. Diese Presseinformation finden Sie unter www.infineon.com/presse/ H I N W E I S Diese Ad Hoc-Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über unser Geschäft und die Branche, in der wir tätig sind, sowie unsere erwarteten Geschäftsergebnisse. Die gemachten Aussagen und die Annahmen, auf denen sie beruhen, unterliegen zahlreichen Unwägbarkeiten. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung; die Entwicklung von Preis und Nachfrage von Halbleiterprodukten im Allgemeinen und unseren Produkten im Besonderen sowie von Endprodukten, in denen unsere Produkte enthalten sind; der Erfolg unserer eigenen sowie gemeinsamer Entwicklungsaktivitäten mit unseren Partnern; die Fähigkeit, neue Fertigungsprozesse in unseren Betrieben einzuführen; die Aktivitäten unserer Wettbewerber; die Verfügbarkeit von Finanzmitteln; das Ergebnis von kartellrechtlichen Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten und die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens von Qimonda sowie weiterer Faktoren, die in dieser Ad Hoc-Meldung und unseren Finanzberichten enthalten sind. Demzufolge können unsere tatsächlichen Geschäftsergebnisse wesentlich von unseren in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Es wird daher davor gewarnt, in unangemessener Weise auf sie zu vertrauen. Infineon übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Kontakt: Investor Relations, Tel.: +49 89 234-26655, Fax: +49 89 234-9552987 14.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Infineon Technologies AG Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Deutschland Telefon: +49 (0)89 234-26655 Fax: +49 (0)89 234-955 2987 E-Mail: investor.relations@infineon.com Internet: www.infineon.com ISIN: DE0006231004 WKN: 623100 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |