Diese Information ist weder mittelbar noch unmittelbar für die Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien bestimmt.
Frankfurt am Main, den 19. Mai 2017: Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat am 19. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des genehmigten Kapitals beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 26.000.000 auf EUR 86.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 26.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Der Bezugspreis wurde mit EUR 1,15 je Aktie festgelegt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären der Gesellschaft in der Weise eingeräumt, dass die MAINFIRST BANK AG, Frankfurt am Main die neuen Aktien auf Grundlage eines gesonderten Übernahmevertrags mit der Maßgabe zeichnen und übernehmen wird, die neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft innerhalb einer Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen nach § 186 Abs. 5 AktG im Bezugsverhältnis von 30:13 zum Bezug anzubieten.
Zur Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft voraussichtlich am 22. Mai 2017 einen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 29. Mai 2017 (einschließlich) und endet voraussichtlich am 12. Juni 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Die Gesellschaft hat am 19. Mai 2017 mit der Haron Holding AG, Wollerau, Schweiz und der MAINFIRST BANK AG eine Backstop-Vereinbarung abgeschlossen. In der Backstop-Vereinbarung hat sich die Haron Holding AG verpflichtet, für die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26.000.000 einzustehen und eine entsprechende Anzahl an neuen Aktien zu erwerben, sofern und soweit die neuen Aktien nicht von den übrigen Aktionären der Gesellschaft bezogen oder nach Maßgabe der Backstop-Vereinbarung anderweitig platziert werden.
Mit dem geschätzten Nettoemissionserlös von rund EUR 29,4 Mio. beabsichtigt die Gesellschaft, ihr Bestandsportfolio weiter auszubauen.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der InCity Immobilien AG dar. Im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung wird voraussichtlich am 22. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft ein Wertpapierprospekt und am 23. Mai 2017 im Bundesanzeiger ein Bezugsangebot veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an U.S. persons (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (Securities Act) definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die InCity Immobilien AG beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Mitteilende Person und Kontakt:
Helge H. Hehl, CFA
Head of Finance
InCity Immobilien AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 7191889 55
Email: ir@incity.ag
19.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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