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DGAP-Ad-hoc News vom 13.09.2019

Deutsche Pfandbriefbank AG: Treuhänder der Estate UK-3-Verbriefung bestätigt Zulässigkeit der Verlustzuweisung von 113,8 Mio. GBP

Deutsche Pfandbriefbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Deutsche Pfandbriefbank AG: Treuhänder der Estate UK-3-Verbriefung bestätigt Zulässigkeit der Verlustzuweisung von 113,8 Mio. GBP

13.09.2019 / 12:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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In Erfüllung der Pflichten als Treuhänder (Trustee) für die Verbriefungstransaktion Estate UK-3 (UK-3 Transaktion) hat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte) überprüft, ob die beabsichtigte Verlustzuweisung in Höhe von 113,8 Mio. GBP nach den Bedingungen der UK-3 Transaktion zulässig ist. Ein vom Trustee bestellter unabhängiger Schiedsgutachter (Expert) hatte am 28. Juni 2019 festgestellt, dass die vollständige Zuweisung eines ausfallbedingten Verlusts von 113,8 Mio. GBP unter den im Rahmen der UK-3 Transaktion ausgegebenen Credit Linked Notes (CLN) zulässig ist. Nach den Bedingungen der CLN ist die Feststellung des Schiedsgutachters verbindlich ("final and binding") - außer im Falle offenbarer Unrichtigkeit ("in the absence of manifest error"). Der Trustee hat heute bestätigt, dass er das Schiedsgutachten überprüft und dabei keine offenbare Unrichtigkeit festgestellt hat. Entsprechend hat der Trustee der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mitgeteilt, dass die beabsichtigte Verlustzuweisung nach seiner Einschätzung zulässig ist.

Mit der UK-3 Transaktion hatte ein Vorgängerinstitut der pbb im Jahr 2007 über die CLN das Ausfallrisiko eines Portfolios von Immobiliendarlehen abgesichert. In der Folge kam es bei einem Darlehen zu einem Forderungsausfall. Die pbb beabsichtigte, einen daraus resultierenden Verlust in Höhe von 113,8 Mio. GBP den CLN zuzuweisen. Deloitte, die im Rahmen der UK-3 Transaktion als Treuhänder die Interessen der Investoren wahrnimmt, meldete Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung an (vgl. Ad-hoc-Mitteilungen der pbb vom 18. Januar 2016 und vom 13. Dezember 2016). Im Juni 2017 beauftragte Deloitte daher einen unabhängigen Schiedsgutachter festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung vorliegen.

Am 28. Juni 2019 legte der Schiedsgutachter das Ergebnis seiner Untersuchung vor. Der Schiedsgutachter hat die Zuweisung eines ausfallbedingten Verlusts von 113,8 Mio. GBP in voller Höhe für zulässig gehalten und damit die Position der pbb als Emittentin der CLN vollumfänglich bestätigt. Die Verlustzuweisung führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Rückzahlungsanspruchs unter den CLN (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der pbb vom 28. Juni 2019).

Die CLN umfassen die folgenden Wertpapiere:
GBP 400.000 Class A1+ Floating Rate Amortising Credit-Linked Notes: WKN A0LRNQ, ISIN XS0285362082
GBP 29.800.000 Class A2 Floating Rate Amortising Credit-Linked Notes: WKN A0LRNR, ISIN XS0285364963
GBP 35.760.000 Class B Floating Rate Amortising Credit-Linked Notes: WKN A0LRNS, ISIN XS0285366588
GBP 24.560.000 Class C Floating Rate Amortising Credit-Linked Notes: WKN A0LRNT, ISIN XS0285367982
GBP 8.240.000 Class D Floating Rate Amortising Credit-Linked Notes: WKN A0LRNU, ISIN XS0285369921
GBP 14.920.000 Class E Floating Rate Amortising Credit-Linked Notes: WKN A0LRNV, ISIN XS0285374509


Kontakt:
Walter Allwicher
Managing Director,Communications
+49 (0) 89 2880 28 787

13.09.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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